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Start-ups Koalition einigt sich auf höheren Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen

Statt mit hohem Gehalt locken Start-ups neue Mitarbeiter häufig mit Firmenanteilen. Bislang waren darauf aber schnell Steuern fällig. Jetzt sind höhere Freibeträge geplant.
21.03.2021 - 18:04 Uhr Kommentieren
Scholz will die Erleichterungen auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzen. Quelle: AFP
Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Scholz will die Erleichterungen auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzen.

(Foto: AFP)

Berlin Die Große Koalition hat sich auf einen höheren steuerlichen Freibetrag bei Mitarbeiterbeteiligungen geeinigt. Union und SPD verständigten sich nach Handelsblatt-Informationen darauf, den steuerlichen Freibetrag pro Jahr von derzeit 360 auf 1440 Euro anzuheben und damit zu vervierfachen. Ursprünglich war lediglich eine Verdopplung auf 720 Euro vorgesehen.

Das sogenannte „Fondsstandortstärkungsgesetz“ soll Mitarbeiterbeteiligungen neu regeln. Insbesondere Start-ups soll es so erleichtert werden, über eine Beteiligung am Unternehmen neue Mitarbeiter zu gewinnen.

„Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist gelebte Soziale Marktwirtschaft im Sinn von Ludwig Erhard: eine breite Streuung des Eigentums“, sagte Unionsvize Andreas Jung. „Die Vervierfachung der Steuerförderung ist jetzt ein wichtiger Fortschritt.“

SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: „Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat mit seiner Initiative zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein richtiges Signal zur richtigen Zeit gegeben. Mit einer deutlich gestärkten und vereinfachten Mitarbeiterkapitalbeteiligung haben gerade Start-ups verbesserte Chancen, talentierte Mitarbeiter anzuwerben und nach der Krise wieder wirtschaftlich durchzustarten.“

Laut Bundesfinanzministerium soll das Gesetz Start-ups „einen Schub geben“ und dazu beitragen, dass die deutsche Gründerszene „international eine Spitzenposition einnimmt“, wie es im Bundesfinanzministerium heißt. In der Union und der Gründerszene hatten die Reformpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) allerdings für viel Kritik gesorgt, ihnen gingen die geplanten Erleichterungen nicht weit genug.

Union forderte Freibetrag von 3500 Euro

Eine Arbeitsgruppe der Union hatte etwa gefordert, mindestens 3500 Euro für Mitarbeiteraktien oder andere Anteile an einer Firma jährlich steuerlich freizustellen. Vertreter der Branche kritisierten, dass viele Firmen nicht profitierten. So will die Bundesregierung nur den Unternehmen Steuererleichterungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gewähren, die nicht älter als zehn Jahre alt sind.

Auch will Scholz die Erleichterungen auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzen. Für Start-ups mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro würden die neue Regeln ebenfalls nicht gelten.

Außerdem müssen Mitarbeiter ihre Unternehmensbeteiligungen laut dem neuen Gesetz spätestens nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel versteuern. Aber auch dann seien vielfach noch gar keine Gewinne aus den Beteiligungen angefallen, so die Kritik. „Ohne Nachbesserungen würde der Regierungsentwurf trotz guter Ansätze an den Bedürfnissen der Start-ups leider vorbeigehen“, findet Christian Miele, Chef des Bundesverbandes Deutsche Start-ups.

Diese Streitpunkte im sogenannten Fondstandortstärkungsgesetz sind weiterhin offen. Deshalb fordert die Start-up-Branche Bundesfinanzminister Scholz auf, das Gesetz noch an weiteren Stellen zugunsten von Start-ups zu verändern.

So sollten etwa mehr Jungunternehmen in den Genuss der neuen Regeln kommen und erst dann Steuern fällig werden, wenn ein Mitarbeiter einen tatsächlichen Gewinn aus seinen Beteiligungen zieht, also wenn er die Anteile veräußert.

Das Bundesfinanzministerium sieht diese Forderungen allerdings skeptisch. Ein Verzicht auf eine vorzeitige Besteuerung auch nach einem Arbeitgeberwechsel sei mit „hohen bürokratischen Hürden“ verbunden, heißt es im Ministerium. Auch müsse man die Einnahmeausfälle stets im Blick behalten und sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Die Union drängt dennoch auf weitere Verbesserung für Start-ups.

Mehr: „Manifest der Mutlosigkeit“ - Für sein Start-up-Gesetz muss Scholz viel Kritik einstecken.

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