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Steuerberaterplattform Chat mit der Finanzverwaltung: Wie Steuerberater eine digitale Identität bekommen

Die Finanzverwaltung kann derzeit nur per Brief und Fax reagieren. Nun lässt die Bundessteuerberaterkammer eine Internetplattform für die eigene Zunft entwickeln.
11.10.2021 - 09:39 Uhr Kommentieren
Der IT-Dienstleister Datev soll nicht nur das „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ (beSt) einrichten, sondern gleich auch eine virtuelle Steuerberaterplattform schaffen. Quelle: dpa
Aktenstapel im Finanzamt

Der IT-Dienstleister Datev soll nicht nur das „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ (beSt) einrichten, sondern gleich auch eine virtuelle Steuerberaterplattform schaffen.

(Foto: dpa)

Der Betrug bei Coronahilfen zu Beginn der Pandemie hat eindringlich gezeigt, dass die Zunft der Steuerberater einen leichten und sicheren Zugang zur Verwaltung braucht. Seinerzeit konnten Unternehmen ihre Hilfsgelder nur über „prüfende Dritte“ beantragen, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Zwar wurden deren Daten mit dem Berufsregister abgeglichen. Darüber hinaus bekamen die Berater einen PIN-Code per Post zugeschickt. Dennoch gelang es Betrügern, sich als falsche Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auszugeben und Millionen zu erbeuten.

Künftig soll es nun einen digitalen Zugang geben, mit einer eindeutigen digitalen Identität für Steuerberater und Kanzleien. Denn ab dem Jahr 2023 ist der Berufsstand verpflichtet, das „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ (beSt) zu nutzen. Ein ähnliches Postfach gibt es bereits für Rechtsanwälte.

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Hartmut Schwab, erklärt: „Bei uns Steuerberatern muss Sicherheit die höchste Priorität haben.“ Das erwarteten die Mandanten. Darauf ziele auch die Verschwiegenheitsverpflichtung ab.

Tatsächlich soll der IT-Dienstleister Datev in den kommenden Monaten nicht nur das Postfach einrichten, sondern im Auftrag der Kammer gleich eine virtuelle Steuerberaterplattform schaffen.

De-Mail wird abgeschaltet

Über die Plattform sollen die bundesweit gut 100.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater künftig zum Beispiel unkompliziert über eine Chatfunktion mit der Finanzverwaltung in Kontakt treten können. Das hört sich simpel an. Bislang ist es jedoch so, dass sich die Mitarbeiter der Finanzämter nur per Brief oder Fax äußern dürfen. Schnelle Ergänzungen einer Steuererklärung, Belege in Echtzeit oder eine kurze Nachfrage beim Sachbearbeiter funktionieren also nicht. Auch der sichere Datenaustausch mit den Gerichten soll über die Plattform abgewickelt werden.

Seit 2018 sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bereits verpflichtet, einen sicheren Übertragungsweg für Schriftstücke der Gerichte einzurichten, auch wenn sie selbst Klagen noch per Post oder Fax einreichen konnten. Bislang stand hier rechtlich nur De-Mail zur Verfügung. Nun schaltet die Deutsche Telekom diesen E-Mail-Dienst jedoch ab. Ein Grund mehr für die Bundessteuerberaterkammer, eine unabhängige Infrastruktur zu schaffen. Diese wäre dann auch geeignet für die sichere Kommunikation mit anderen Steuerberatern, Anwälten und Notaren.

Kammerpräsident Schwab hält sowohl seine Zunft als auch die Finanzverwaltung für „besonders aufgeschlossen“ mit Blick auf die Digitalisierung: „Die Mitarbeiter der Ämter sind durch die elektronische Steuererklärung Elster schon der Sache zugewandt.“ Und die Steuerberater hätten seit Jahren Fachsoftware im Einsatz. „Dadurch sind sie ohnehin digitalaffin“, meint Schwab.

Die eingesetzte Fachsoftware soll den Beratern auch den Zugriff auf die Plattform ermöglichen. Dort können sie sich über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion identifizieren. Eine Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich mit dem Berufsregister. Für den Datenaustausch etwa mit Mandanten, Behörden oder Gerichten kommt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz. Das soll die Sicherheit gewährleisten und vor unberechtigten Zugriffen schützen.

Aus dem Debakel beim Anwaltspostfach lernen

Hintergrund der Betriebsamkeit ist auch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG). Es sieht vor, die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend zu digitalisieren.

„In den Gemeinden und Städten wird derzeit an der Digitalisierung gearbeitet“, erklärt Kammerpräsident Schwab. Da Steuerberater auch mit Lohnabrechnungen oder dem Kurzarbeitergeld befasst seien, hätten sie also auch mit den Sozialversicherungsträgern und Arbeitsämtern zu tun. „Hier muss unsere künftige Steuerberaterplattform schon mitgedacht werden“, fordert Schwab. Eine einheitliche Systematik sei nötig.

Dass die Steuerberater das gleiche Schicksal ereilt wie die Anwälte, glaubt Schwab nicht. Beim „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“ (beA) war es zum Debakel gekommen. Das Postfach sollte 2016 starten, musste dann aber wegen eklatanter Sicherheitsmängel für Monate gestoppt werden. „Ehrlicherweise konnten wir und die Datev aus den Fehlern der Anwaltschaft lernen“, sagt BStBK-Präsident Schwab. „Probleme sind immer möglich, aber derzeit sieht es nicht danach aus.“

Mehr: Wie Finanzämter und Steuerfahnder Corona-Betrug auf die Spur kommen wollen

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