Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
hanspella
"Generalverdacht gegen Vermögende verbietet sich."
Ein Generalverdacht gegen Hartz IV Empfänger ist dagegen
erlaubt und wünschenswert, oder????
-------------
Der beste Beitrag von allen.
Kurz knapp und so wahr.
"Generalverdacht gegen Vermögende verbietet sich."
Ein Generalverdacht gegen Hartz IV Empfänger ist dagegen
erlaubt und wünschenswert, oder????
Steuern zahlen nur die Armen und die Dummen.
...was machen wir denn dann so ganz ohne Volksvertreter?
@ PLUTO
Zitat : Im Übrigen, das VerfG stuft den Ankauf von Steuer CD's nicht als Hehlerware ein, sondern als lagales Mittel, Steuerhinterzieher zu überführen
- das VerfG ist eine Institution, die an dem Untergang dieses Landes maßgeblich mitgewirkt hat und weiterhin mitwirkt !
Zitat : Herr Lucke ist ein Mitunterzeichner des Hamburger Appell von 2005.
- mich interessieren die Aktivitäten von 2005 nicht. Mich interessiert die Zukunft Deutschlands.
Und mit der Nomenklatura SPD,ZDU,FDP,GRÜNE,LINKE hat D keine Zukunft mehr !
Alternativ wählen !
Was heißt das? Das in 8 Jahre her. Ein kluger Mann kann auch seine Meinung ändern (was Herr Prof. Lucke auch kommunizieren sollte).
Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder stoppt die AfD den Merkelschen EUdSSR-Kurs oder wir erleben im September die letzte frei Bundestagswahl.
@Vicario
Aber Sie meinen doch nicht die Alternative-fD. Da kommen wir ja auch nicht weiter. Herr Lucke ist ein Mitunterzeichner des Hamburger Appell von 2005. Da sind noch weitere Vertreter der AfD versammelt. Denen ging es in erster Linie darum zu betonen, dass "fiskalische Ausgabenprogramme als grundsätzlich untauglich eingestuft. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sei „eine bedeutende und komplex strukturierte ökonomische Größe, die sich einer nachhaltigen Steuerung weitestgehend entzieht.“ Deshalb müsse „eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik streng stabilitätsorientiert sein.“ (s. Wikipedia Hamburger Appell). Im Übrigen, das VerfG stuft den Ankauf von Steuer CD's nicht als Hehlerware ein, sondern als lagales Mittel, Steuerhinterzieher zu überführen.
lach...
Ich weiß wovon ich rede ... und ich vermute, dass mind. 1/3 der Leute mit Finanzvermögen oberhalb von 1 Mio. € solche Konten hat ...
[email protected]
Wenn man Adolf Hitler keine Steuern gezahlt hätte, und die jüdischen Vermögen außer Landes geschafft und in - sagen wir mal der Schweiz - versteckt hätte, hätte er dann von dem nicht existierenden Geld KZs und Gaskammern bauen können?
Wäre solche "Steuerflucht" nicht zutiefst legitim? Immerhin geht es da nicht etwa um Steuervermeidung (da istd as was die Sterueberater der Promis machen).
http://central.banktunnel.eu/udengeld.jpg
Wie kann es sein, dass in den letzten Jahren, seit dem der deutsche Staat Hehlerware ( CD`s) mit Steuergeldern einkauft,
47.000 SELBSTANZEIGEN erfolgt sind ?
Das ist eine Größenordnung einer mittelgroßen Deutschen Stadt !
Das spricht für eine BANANENREPUBLIK per Excellence !
UNS REGIRT SCHON LANGE EINE MAFIA !
Dem muss im September ein ENDE gesetzt werden !
Alternativ wählen !!!!!