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Steuerpolitik Baukindergeld kommt doch nur für drei Jahre

Finanzstaatssekretär Schmidt begründet die Begrenzung des Baukindergelds mit hohen Kosten. Doch gleichzeitig senkt die Koalition die Steuern.
27.06.2018 - 18:35 Uhr Kommentieren
Die neue Eigenheimzulage überschreitet die bis 2021 vorgesehenen Ausgaben von zwei Milliarden Euro. Quelle: picture alliance / Shotshop
Baukindergeld

Die neue Eigenheimzulage überschreitet die bis 2021 vorgesehenen Ausgaben von zwei Milliarden Euro.

(Foto: picture alliance / Shotshop)

Berlin Die Koalition wird wie versprochen rückwirkend zum 1. Januar 2018 das Baukindergeld einführen. Es wird dabei nicht, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zunächst vorgeschlagen hatte, auf Wohnungen bis 120 Quadratmeter begrenzt. Stattdessen verständigten sich CDU, CSU und SPD am Dienstagabend darauf, es nur bis 31. Dezember 2020 zu zahlen. „Wir wollen einen ausgeglichenen Haushalt. Darauf hatte auch die Union im Koalitionsvertrag bestanden“, begründete Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt die zeitliche Begrenzung.

Auf der Diskussionsveranstaltung „Curry&Politics“ von Handelsblatt und „Wirtschaftswoche“ in Berlin betonte er, dass die neue Eigenheimzulage die bis 2021 vorgesehenen Ausgaben von zwei Milliarden Euro überschritten hätte. Trotz zeitlicher Begrenzung wird sie aber wegen der zehnjährigen Auszahlung die Etats bis 2029 belasten: um insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Das geht aus dem von Scholz aktualisierten Haushalt 2018 plus Finanzplan hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

In den drei Jahren von 2018 bis 2020 sollen Familien beim Ersterwerb einer Wohnung oder eines Hauses mit 1 200 Euro pro Kind und Jahr unterstützt werden – über einen Zeitraum von zehn Jahren. Geplant ist eine Gehaltsgrenze bei 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind. Das Baukindergeld ist ein Herzensanliegen der CSU.

Im Finanzministerium sieht man es skeptisch. Man fürchtet dort wie auch beim Bundesrechnungshof „erhebliche Mitnahmeeffekte und zudem Immobilienpreissteigerungen“. Zudem müssten auch Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Zulage kein Wohneigentum leisten können, „mit ihren Steuern die Eigenheime der Besserverdienenden mitfinanzieren“, so der Rechnungshof.

Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch die Umsetzung weiterer Entlastungen: Die Steuerfreibeträge und das Kindergeld werden 2019 und 2020 angehoben. Auch die „heimlichen Steuererhöhungen“ aus dem Zusammenwirken von Inflation und Lohnerhöhungen, die sogenannte kalte Progression, wird ausgeglichen. Jährlich werden die Bürger so insgesamt um rund zehn Milliarden Euro entlastet.

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