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Steuerpolitik Gesetzentwurf liegt vor: Reform der Unternehmensteuer soll Großteil der Firmen besserstellen

Das Bundesfinanzministerium macht nach langem Warten ernst: Die Unternehmensteuerreform soll kommende Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
21.03.2021 Update: 21.03.2021 - 16:06 Uhr Kommentieren
Wenige Monate vor Ende der Legislaturperiode bringt Finanzminister Scholz noch einige Reformen ins Kabinett ein. Quelle: dpa
Olaf Scholz

Wenige Monate vor Ende der Legislaturperiode bringt Finanzminister Scholz noch einige Reformen ins Kabinett ein.

(Foto: dpa)

Berlin Die Zeit drängt. Jedes Gesetz, das die Große Koalition noch auf den Weg bringen will, muss eigentlich sofort ins Bundeskabinett. Sonst wird es angesichts des Wahlkampfs mit einer Umsetzung bis zur Bundestagswahl im September nichts mehr.

Zwei Gesetze will das Bundesfinanzministerium nun am kommenden Mittwoch ins Kabinett einbringen, sie liegen dem Handelsblatt vor. Und insbesondere das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ könnte die Unternehmensbesteuerung in Deutschland maßgeblich verändern.

Kern des Gesetzentwurfs ist die in der Koalition beschlossene Einführung einer Option, die es Personengesellschaften ermöglicht, künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. „Die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar“, heißt es im Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums zum Gesetzesentwurf.

Bislang werden Personengesellschaften aufgrund komplexer Vorschriften für die Einbehaltung von Gewinnen („Thesaurierung“) steuerlich häufig benachteiligt. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden in Deutschland komplett unterschiedlich besteuert. Kapitalgesellschaften fallen unter die Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Satz von 15 Prozent besteuert.

Personengesellschaften fallen hingegen wie alle Steuerzahler unter die Einkommensteuer. Sie werden in der Spitze damit mit bis zu 45 Prozent besteuert – so hoch liegt der Höchstsatz in der Einkommensteuer.

Steuerliche Nachteile für Personengesellschaften sollen reduziert werden

Damit Personengesellschaften nicht steuerlich benachteiligt werden, gelten für sie spezielle Steuervergünstigungen für einbehaltene Gewinne. Dadurch soll die Steuerlast für sie auf das Maß von Kapitalgesellschaften gedrückt werden. Inklusive der Gewerbesteuer liegt sie in Deutschland im Schnitt für beide Gesellschaftsformen bei knapp über 30 Prozent.

Allerdings sind die steuerlichen Regelungen für die Einbehaltung von Gewinnen für Personengesellschaften so kompliziert, dass sie vielfach nicht angewendet werden – wodurch Personengesellschaften dann doch steuerlich benachteiligt sind.

Genau hier sollen die Reform und das neue Wahlrecht für Personengesellschaften ansetzen. Die Reform greift für die große Mehrheit der Unternehmen. Denn: Personengesellschaften machen den Löwenanteil unter den deutschen Unternehmen aus, rund 85 Prozent der Firmen hierzulande.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Reform lange angekündigt, doch sie ließ immer wieder auf sich warten. Angesichts von Steuersenkungen für Firmen in anderen Ländern hatte die deutsche Wirtschaft auf Steuerentlastungen gedrängt.

Anstelle der neuen Wahlmöglichkeiten hatte sie sich allerdings eine direkte Änderung der Besteuerung einbehaltener Gewinne oder echte Steuersenkungen gewünscht. Diesen Forderungen hatte Scholz aber stets eine Absage erteilt.

Zudem sieht das Gesetz weitere kleinere Erleichterungen vor. So sollen künftig neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein. „Dadurch werden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen“, heißt in dem Schreiben. Ebenso soll das Gesetz „Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen“ beseitigen.

Auch umstrittenes Außensteuergesetz soll beschlossen werden

Ebenfalls plant das Bundesfinanzministerium, das lange umstrittene Außensteuergesetz (ATAD) auf den Weg bringen, das unter anderem die Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Konzerne regelt. Deutsche Firmen im Ausland müssen erzielte Gewinne in Deutschland nachversteuern, wenn sie dort mit weniger als 25 Prozent belastet wurden. Das ist für deutsche Unternehmen häufig ein steuerlicher Wettbewerbsnachteil.

Das Finanzministerium hatte zunächst in Aussicht gestellt, diese Schwelle auf 15 Prozent abzusenken, insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium hatte darauf gedrungen.

Allerdings hat das Bundesfinanzministerium in dem Gesetzesentwurf nun davon abgesehen und setzt mit dem Gesetz nun vor allem eine EU-Richtlinie zum Kampf gegen Steuervermeidung um, sehr zum Ärger der Wirtschaft und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ob die Gesetze deshalb tatsächlich am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden, wie es das Bundesfinanzministerium in den Begleitschreiben zu den Gesetzen angepeilt hat, ist daher immer noch unsicher. In Regierungskreisen hieß es, die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien laufe immer noch.

Mehr: „Das ist zum Fremdschämen“: Wirtschaft fassungslos über Scholz' neues Außensteuergesetz

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