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SteuerpolitikMit diesen drei Maßnahmen will das Bundeswirtschaftsministerium für mehr Investitionen sorgen

Die deutsche Wirtschaft investiert zu wenig in die Transformation. Wirtschaftsminister Habeck möchte das ändern und setzt auf steuerliche Anreize, die er zum Teil früher noch ablehnte.Martin Greive, Julian Olk 13.01.2023 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Die Bundesregierung will mehr Investitionen in die Transformation aus der Wirtschaft sehen.

Foto: dpa

Berlin. Die deutschen Unternehmen stecken im internationalen Vergleich wenig Geld in neue Technologien, Maschinen oder Fahrzeuge. Dabei ist der Bedarf an Investitionen angesichts der klimaneutralen Transformation sowie der Digitalisierung der Wirtschaft hoch.

Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt nun mehrere Maßnahmen vor, mit denen es Firmen Investitionen schmackhafter machen will. Sie finden sich im Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts, den das Haus von Robert Habeck (Grüne) derzeit mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abstimmt. Was Habecks Beamte in dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt, für mehr Investitionen vorschlagen, im Überblick:

1. Verlängerung der degressiven Abschreibung

Während der Coronapandemie hatte die Bundesregierung die Möglichkeit zur „degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter“ eingeführt. Die Regelung umfasst nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern den Großteil aller Investitionen – etwa Maschinen oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Bei der degressiven Methode ist der jährliche Abschreibungsbetrag gerade am Anfang deutlich höher als bei der üblichen linearen Abschreibung. Der Vorteil für die Unternehmerin oder den Unternehmer: Sie oder er kann mehr von der Steuer absetzen, die Investition macht das letztlich günstiger. Insgesamt zehn Milliarden Euro an Erleichterungen soll diese Möglichkeit der Wirtschaft laut Bundesfinanzministerium gebracht haben.

Erlaubt war die degressive Abschreibung noch bis in das vergangene Jahr, nun ist sie ausgelaufen – erst einmal. Die Grünen um Habeck haben eigentlich mit der degressiven Abschreibung gefremdelt. Ihr Problem: Die Methode reizt Investitionen in alle Güter gleichermaßen an, also auch in solche, die dem Klima nicht guttun.

Die Grünen zogen daher bisher die im Koalitionsvertrag vereinbarten „Superabschreibungen“ vor. Diese sind speziell für Klimaschutz- und Digitalinvestitionen vorgesehen und hätten 2022 starten sollen. Doch aufgrund diverser Schwierigkeiten hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben verschoben. Wann genau es starten wird, ist noch unklar.

Und so kommt es, dass ausgerechnet Habecks Beamte vorschlagen zu prüfen, die degressive Abschreibung doch noch einmal zu verlängern. Von einer „Brückenlösung“ ist im Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts die Rede.

2. Förderung von Rücklagen

Außerdem bringen die Ministeriellen eine „steuerliche Förderung der Rücklagenbildung“ ins Spiel, um Anreize zu setzen, für zukünftige Krisen vorzusorgen. Die Bundesregierung solle die bestehenden steuerlichen Regelungen zur Rücklagenbildung auf mögliche Anpassungen überprüfen.

Bei den Rücklagen geht es insbesondere um den Aufbau eines Eigenkapitalpuffers, um auf plötzlich einsetzende Zusammenbrüche des Geschäfts wie zu Beginn der Coronapandemie vorbereitet zu sein. Eine Möglichkeit wäre, die Steuerbefreiung bestimmter Rücklagen auszweiten.

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3. Verbesserungen bei der Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnung ermöglicht es Unternehmen, angefallene Gewinne mit früheren oder späteren Verlusten zu verrechnen, um so die Steuerlast zu senken. Wie schon bei den Abschreibungen hatte die Bundesregierung infolge der Coronapandemie die Möglichkeiten dafür ausgeweitet. Das ermöglicht Betrieben insbesondere eine Entlastung, weil sie die Verluste aus der Hochzeit der Pandemie einfacher und länger geltend machen können.

Im Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts findet sich nun der Vorschlag, die Vereinfachung für diesen sogenannten Verlustrücktrag erneut zu verlängern. Bislang ist es bis Ende 2023 möglich, den Rücktrag nicht nur für ein, sondern für zwei Jahre geltend zu machen. Zudem wurde er von einer Million auf zehn Millionen Euro ausgeweitet. Dem Bericht nach könne darüber hinaus der Verlustvortrag attraktiver ausgestaltet werden, indem seine Begrenzung in der Höhe temporär angehoben wird. Unternehmen können so Verluste später verrechnen lassen.

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