Steuerrecht Bundesregierung will Mitarbeiterwohnungen steuerlich entlasten

Der Bund will alternative Wohnformen steuerlich fördern.
Berlin Wer in einer Mitarbeiterwohnung lebt, soll künftig bei der Steuer entlastet werden. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Mieter von Mitarbeiterwohnungen, die ihnen ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt, müssen einen geldwerten Vorteil versteuern. Die Höhe dieses Vorteils wird derzeit nach dem ortsüblichen Mietwert bemessen. Wenn die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt - sofern diese 25 Euro je Quadratmeter nicht übersteigt - dann sollen Mieter diesen Vorteil nicht mehr versteuern müssen.
Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, begrüßte die Neuerung, die einen Anreiz für Unternehmen zur Schaffung eigener Wohnungen setze. „Mitarbeiterwohnungen sind ein wirksamer Hebel für eine Entlastung des Wohnungsmarktes, weil Unternehmen in neuen Wohnraum investieren und durch den Umzug von Mitarbeitern reguläre Wohnungen frei werden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Damit werde eine CSU-Forderung durchgesetzt.
Auch alternative Wohnformen sollen steuerlich gefördert werden. Dabei geht es zum Beispiel um hilfsbedürftige Personen, die zum Beispiel an Studenten oder Auszubildende untervermieten, und dafür von diesen unterstützt werden. Auch die Mieter bei solchen Arrangements sollen steuerlich profitieren.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.