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Steuerrecht Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was die Parteien nach der Wahl steuerlich planen

Die Parteien versprechen in ihren Wahlprogrammen eine bessere steuerliche Absetzbarkeit oder Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Was das konkret heißt.
06.09.2021 - 15:58 Uhr Kommentieren
Die Union will nach der Wahl die unterschiedliche Förderung von Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen zusammenfassen. Quelle: dpa
Staubsaugen

Die Union will nach der Wahl die unterschiedliche Förderung von Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen zusammenfassen.

(Foto: dpa)

Berlin Zur stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit und für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben die Parteien die haushaltsnahen Dienstleistungen in den Blick genommen. In ihren Wahlprogrammen versprechen sie hier eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung oder Förderung. Doch konkrete Details nennen sie kaum.

Die Union teilte auf Nachfrage mit, nach der Wahl die unterschiedliche Förderung von Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen zusammenfassen zu wollen. Das beseitige Abgrenzungsprobleme, vereinfache die steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Leistungen und schaffe für die Beschäftigten „weitere Anreize raus aus der Schwarzarbeit“, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann.

Aktuell gilt bei haushaltsnahen Dienstleistungen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten oder Pflegedienste kann der Steuerpflichtige bis zu einem jährlichen Gesamthöchstbetrag von 20.000 Euro geltend machen. Davon sind 20 Prozent steuerlich absetzbar. Somit beträgt die maximal mögliche Steuerermäßigung 4000 Euro.
  • Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind derzeit 20 Prozent von maximal 6000 Euro absetzbar. Die Steuerlast sinkt also um maximal 1200 Euro pro Jahr.
  • Kosten für die Kinderbetreuung zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Absetzbar sind zwei Drittel der jährlichen Kosten und maximal 6000 Euro pro Kind. Es lassen sich also bis zu 4000 Euro steuerlich absetzen.

„Mit der einheitlichen steuerlichen Behandlung müsste der bisherige Höchstbetrag für alle haushaltsnahen Dienstleistungen erhöht werden“, sagt CDU-Politikerin Tillmann.

Das betreffe sowohl die prozentuale Absetzbarkeit als auch die absolute Grenze. Dabei sollten die geltend gemachten Aufwendungen unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen werden.

Guthaben wird ausgezahlt

Die Union will zudem prüfen, ob in dem Fall, in dem die Aufwendungen die Steuerschuld übersteigen und sich hieraus ein Guthaben ergibt, etwa bei Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen, dieses Guthaben an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird.

Konkret rechnet Tillmann vor: Eine vierköpfige Familie zahlt im Jahr 2022 bis zu einem Haushaltsbrutto von 30.888 Euro keine Steuern. Diese Familie würde einen Teil der Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen vom Fiskus erstattet bekommen.

In eine ähnliche Richtung gehen die Überlegungen der FDP. Es könne „sinnvoll sein, künftig stärker mit – von der Steuerschuld abzuziehenden – Steuergutschriften zu arbeiten“, teilt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, mit. Dadurch wirkten Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen. „Das ist zwar nicht unbedingt steuersystematisch, aber auch Teil des Wahlprogramms“, sagt Toncar.

Mit Blick auf die Deckelungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen „könnte man den Höchstbetrag nach vielen Jahren einmal überprüfen“, stellt Toncar in Aussicht. Auch bei den Betreuungskosten können sich die Liberalen Änderungen vorstellen: „Das könnte einerseits die vollständige Absetzbarkeit der Kosten sein und andererseits die Erhöhung oder Aussetzung der Deckelung.“

Zuschüsse für Geringverdiener

Im Wahlprogramm der SPD heißt es: „Wir werden durch eine besondere Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, älteren Menschen helfen, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben, Schwarzarbeit bekämpfen und den Personen, die bislang ohne Sozialversicherung in den privaten Haushalten arbeiten, eine Absicherung bei Arbeitsunfällen oder Krankheit geben.“

Die Förderung solle aber nicht durch einen Steuerabzug, sondern durch Zuschüsse erfolgen, damit auch Geringverdiener begünstigt werden, erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding. „Haushalte sollen Gutscheine erhalten, mit denen sie bei zertifizierten Anbietern Dienstleistungen einkaufen können.“ Die bestehende steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen solle aber erhalten bleiben.

Die Grünen wollen „familienunterstützende“ Dienstleistungen fördern. Konkret gemeint sind auch hier Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen, aber ebenso für ergänzende Kinderbetreuung, die über die institutionelle Kinderbetreuung hinausgeht, etwa in Randzeiten oder am Wochenende, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Paus. Zudem sollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Menschen zu stärken, die haushaltsnahe Dienstleistungen ausüben.

Mehr: Was Frauen bei der Gleichstellung von der kommenden Regierung erwarten können

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