Steuervorteil Ökonomen fordern Reform des Ehegattensplittings

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen betont, dass mit der Ehe auch die Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt einhergeht. Verheiratete wären gegenüber Unverheirateten benachteiligt, wenn es keinen steuerlichen Ausgleich gäbe.
Berlin Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten Thema im Bundestagswahlkampf – und bleibt danach stets unverändert. Ökonomen schlagen jetzt einen ersten Schritt in Richtung Abschaffung des Steuerprivilegs für Verheiratete vor: Wie in Schweden und Österreich sollen künftig die Unterhaltsansprüche der Eheleute steuerlich berücksichtigt werden. Diese Ansprüche aber sollen hierzulande für die Steuer niedriger angesetzt werden als bisher etwa für Geschiedene, nämlich nur noch in Höhe des Grundfreibetrags von 9696 Euro.
Dieses Konzept, das dem Handelsblatt vorab vorliegt, stellen die Steuerexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um Stefan Bach und Katharina Wrolich an diesem Mittwoch vor. Das Ziel: Für Frauen soll sich Arbeit netto mehr lohnen.
„Unser Vorschlag fördert die Frauenerwerbsbeteiligung und führt zu Steuermehreinnahmen“, sagt Bach. Denn: Bei den Zweitverdienern, meist den Frauen, stünde künftig ein höherer Nettobetrag auf dem Gehaltszettel. Bei niedrigen bis mittleren Einkommen bliebe die Steuerlast der Eheleute nach dem DIW-Modell so hoch wie heute.
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