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Streit mit Zulieferer VW wegen Kurzarbeitergeld in der Kritik

Das Kurzarbeitergeld für Volkswagen-Beschäftigte könnte viele Millionen Euro kosten. Politiker werfen dem Dax-Konzern vor, mit seinem Zulieferstreit die Allgemeinheit zu belasten. Vor allem die Union übt scharfe Kritik.
23.08.2016 Update: 23.08.2016 - 14:54 Uhr

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Berlin Das Vorgehen von Volkswagen im Streit mit den Zulieferern hat bei Politikern von Regierung und Opposition für Verärgerung gesorgt. Union und Grüne kritisierten, dass der Konzern die eigenen Folgekosten durch das Abrufen von Kurzarbeitergeld begrenzen wolle und damit die Allgemeinheit belaste.

Nach der Einigung zwischen Volkswagen und seinen Zulieferern haben Unions-Politiker eine Klarstellung bei der Kurzarbeiterregelung gefordert. „Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagte der CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs am Dienstag. „Es kann nicht sein, dass ein Großkonzern in einer solchen Situation Kurzarbeitergeld beantragt und sich damit offensichtlich gute Chancen ausrechnet.“ Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Karl Schiewerling, mahnte: „Kurzarbeitergeld darf nicht als Finanzierungsinstrument bei wirtschaftlichen Machtspielen zwischen Unternehmen missbraucht werden. Zwei streiten sich und die Folgen tragen Dritte - das geht nicht.“

Volkswagen einigte sich am Dienstag nach tagelangem Streit mit zwei Lieferanten über neue Verträge. Zuvor hatten die Zulieferer wichtige Bauteile nicht mehr geliefert. Wegen fehlender Sitzbezüge und Getriebe-Gussteile der Firmen Car Trim und ES Automobilguss hatte VW für fast 30.000 Mitarbeiter in sechs Werken Kurzarbeit vorbereitet. Der Konzern hatte Kurzarbeitergeld beantragt, das aus einem Topf bezahlt, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen.

Fuchs äußerte sich kritisch zur Rolle von VW. „Hier ging es um falsche Management-Entscheidungen – nämlich eine offensichtlich mangelnde Diversifizierung von Lieferketten“, sagte der CDU-Politiker. „Wir müssen deshalb prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld gesetzlich präziser gefasst werden müssen“, sagte er. Insbesondere müsse klar sein, was rein betriebswirtschaftliche Gründe seien und was durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung außerhalb des Unternehmens bedingt sei. Nur in letzterem Falle dürfe Kurzarbeitergeld in Betracht kommen.

Ähnlich äußerte sich der CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach: „Das Kurzarbeitergeld ist nicht dafür gedacht, dass man seine Nachfragemacht auf dem Buckel der Beitragszahler finanziell absichert“, sagte er der „Rheinischen Post“.

Der Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion, Thomas Gambke, argumentierte genauso: „Es ist nicht in Ordnung, dass der Beitragszahler belastet wird, weil ein Konzern mit seinen Zuliefererfirmen einen kaufmännischen Konflikt ausficht“, sagte er dem Blatt. „Das geht gar nicht.“

Dagegen hält es die SPD hält es für gerechtfertigt, wenn Volkswagen-Mitarbeiter wegen des Produktionsstillstandes infolge eines Streits mit zwei Zulieferern Kurzarbeitergeld erhalten. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Bernd Westphal, sagte dem Deutschlandfunk am Dienstag, er halte dies für „korrekt“. Das Kurzarbeitergeld werde aus einem Topf bezahlt, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlten. Im speziellen Fall könnten die Arbeitnehmer am wenigsten für das Problem. Würde es hingegen zu Entlassungen kommen, wären die Kosten für das Gemeinwesen weitaus größer. Daher sei die Überbrückung durch das Kurzarbeitergeld angemessen.

Die „Bild“-Zeitung berichtete unter Berufung auf interne Schätzungen, die Zahlung von Kurzarbeitergeld für VW-Beschäftigte könnte rund zehn Millionen Euro pro Woche kosten. Die Summe sei abhängig davon, wie viele der 28.000 bedrohten Mitarbeiter in den sechs VW-Werken letztlich in Kurzarbeit gehen. Die Produktion an den Standorten stoppte bereits am Montag. Bevor Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird, müssen die Mitarbeiter zunächst Überstunden abbauen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen auf einen Auftragseinbruch reagieren, ohne gleich Mitarbeiter zu entlassen. Dafür wird vorübergehend die betriebliche Arbeitszeit gekürzt. Für den Verdienstausfall der Beschäftigten springt auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich könne bei der Entscheidung über Kurzarbeitergeld „auch ein Mangel an Rohstoffen oder Halbfertigwaren in Betracht kommen“, zitierte die „Rheinische Post“ das Bundesarbeitsministerium. Außerdem werde geprüft, ob der Arbeitsausfall vermeidbar sei, hieß es dort. Die endgültige Entscheidung würde von den zuständigen Arbeitsagenturen gefällt.

  • afp
  • rtr
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