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Streit vor Verfassungsgericht Grüne pochen auf Informationsrecht

Die Bundesregierung muss den Parlamentariern Rede und Antwort stehen. Aber gilt das auch, wenn es um heikle Unternehmensinterna geht? Ja, meinen die Grünen – und klagen in Karlsruhe.
09.05.2017 Update: 09.05.2017 - 17:40 Uhr Kommentieren
Peter M. Huber (l-r), Präsident Andreas Voßkuhle und Monika Hermanns kommen beim Auftakt der Verhandlung. Quelle: dpa
Informationsrechte des Bundestags gegenüber der Bundesregierung

Peter M. Huber (l-r), Präsident Andreas Voßkuhle und Monika Hermanns kommen beim Auftakt der Verhandlung.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Parlamentarische Anfragen sind für die Opposition eine scharfe Waffe - vor dem Bundesverfassungsgericht pochen die Grünen im Bundestag seit Dienstag auf ihr Recht, von der Bundesregierung auch lückenlos Antwort zu bekommen. Die Abgeordneten verlangen seit Jahren vergeblich verschiedene Informationen zur bundeseigenen Deutschen Bahn und zur Bankenaufsicht in der Finanzkrise. Aber die Ministerien verweigern hierzu die Auskunft, sie seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. (Az. 2 BvE 2/11)

Die Karlsruher Richter wollen beide Seiten am Mittwoch weiter befragen. Das Urteil dürfte in einigen Wochen bis Monaten zu erwarten sein. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte zum Auftakt der Verhandlung die „zentrale Bedeutung“ des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts. Die Konkretisierung seiner verfassungsrechtlichen Grenzen sei daher „eine Operation nahe am Herzen der Demokratie“.

Auch die Grünen wollten keine totale Transparenz bei privatwirtschaftlichen Unternehmen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz. Aber in den beklagten Fällen würden der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten. Bei der Bahn gehe es um hochpolitische Entscheidungen, und die Rettung angeschlagener Banken habe Milliarden an Steuergeldern gekostet.

„Die Bundesregierung nimmt das parlamentarische Frage- und Informationsrecht sehr ernst“, hielt Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke dagegen. Welche Auskünfte erteilt werden könnten, müsse aber im Einzelfall abgewogen werden. Zu viel Offenheit in einer Krise könne die Wirtschaft destabilisieren und das Staatswohl gefährden.

Einige Antworten zur Bankenaufsicht hatten die Abgeordneten deshalb nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen und nicht öffentlich verwenden dürfen. Die Fragen zur Bahn wurden gar nicht oder nur teilweise beantwortet. Hier verlangen die Grünen Auskünfte über geplante Verkehrsprojekte und die Kostenexplosion bei Stuttgart 21, außerdem geht es um das Ausmaß von Zugverspätungen.

Durch die Einstufung von Informationen als vertraulich laufe parlamentarische Kontrolle ein Stück weit ins Leere, kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Gerhard Schick. „Die Veränderung kommt nur durch die öffentliche Information.“

Vertreter der Bankenaufsicht Bafin und der Bankenrettungsanstalt FSMA schilderten, dass die Institute zum Zeitpunkt der Anfragen 2010 noch nicht über den Berg gewesen seien. Deshalb sei es wichtig gewesen, dass möglichst wenig negative Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Die Richter hinterfragten das sehr kritisch. Insbesondere warfen sie immer wieder die Frage auf, ob das Geheimhaltungsinteresse nicht zumindest nach einer gewissen Zeit zurückzustehen habe.

  • dpa
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