Stuttgart 21 CDU lehnt Verfassungsänderung ab

Ein Stuttgart-21-Gegner vor einer Baustellenzufahrt des Bahnhofs.
Stuttgart Die Hürden für Volksabstimmungen in Baden-Württemberg werden nicht gesenkt. „Wir verschließen uns einer Verfassungsänderung aus tagesaktuellem Grund“, betonte CDU-Fraktionschef Peter Hauk am Mittwoch im Landtag in Stuttgart.
Mit Blick auf die im Herbst geplante Volksabstimmung über das umstrittene Milliardenprojekt Stuttgart 21 rief er die grün-rote Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Senkung des Quorums für eine gültige Volksabstimmung von 33,33 auf 20 Prozent zurückzuziehen. Für eine Änderung der Landesverfassung wird eine Zwei-Drittelmehrheit gebraucht - ohne die CDU-Fraktion gibt es diese nicht. Mit dem bisher geltenden hohen Quorum sinken die Chancen, Stuttgart 21 über den Weg einer Volksabstimmung doch noch zu Fall zu bringen.
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