Absoluter Spitzenreiter in Sachen Solarenergie ist Bayern: Mit 9422 Megawatt Nennleistung stehen fast 30 Prozent der gesamten deutschen Nennleistung der Solarenergie in dem südlichen Bundesland. Bayern ist jedoch mit 5.257 Megawatt Nennleistung auch führend in Sachen Kernenergie. Zwei der vier Atomkraftwerke gehören Eon, die anderen beiden RWE.
Den zweiten Platz bei der Solarenergie belegt Baden-Württemberg. Die dort installierten Solaranlagen können bei Vollauslastung 4.286 Megawatt Strom erzeugen, das entspricht einem Anteil von 13 Prozent an der gesamten in Deutschland installierten Leistung im Bereich Solar. Ganz weit vorne liegt das Bundesland bei den Pumpspeicherkraftwerken: In Baden-Württemberg stehen Anlagen mit einer Nennleistung von 1.873 Megawatt.
Platz 3 der Bundesländer mit den meisten Solaranlagen belegt mit 3.569 Megawatt Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland ist jedoch auch Spitzenreiter bei der klimaschädlichen Braunkohle: Fast die Hälfte der deutschen Gesamtleistung produzieren die Kraftwerke dort.
Den vierten Platz im Ranking der Bundesländer belegt Niedersachsen mit 3.043 Megawatt installierter Leistung. Absolute Spitze ist das Land jedoch in Sachen Windkraft an Land: Fast ein Viertel der installierten Leistung in Deutschland steht dort.
Brandenburg führt die Gruppe der Ostländer an und belegt den fünften Platz im Ranking: 2.629 Megawatt Solarstrom könnte dort bei voller Auslastung produziert werden.
Den sechsten Platz bei der Solarenergie belegt Hessen. Die dort installierten Solaranlagen können bei Vollauslastung 1.591 Megawatt Strom erzeugen.
Rheinland-Pfalz belegt den siebten Platz im Ranking: 1.471 Megawatt Solarstrom könnte dort bei voller Auslastung produziert werden.
Solaranlagen mit 1.433 Megawatt Nennleistung stehen in Sachsen-Anhalt. Gemeinsam mit Wind stellt die Sonne den wichtigsten Energieträger für das Land dar.
1.318 Megawatt Solarstrom könnten in Sachsen bei voller Auslastung produziert werden. Hauptstromlieferant ist jedoch die Braunkohle – fast die Hälfte der installierten Nennleistung in dem Bundesland geht auf diesen Energieträger zurück.
Schleswig-Holstein belegt den siebten Platz im Ranking: 1.283 Megawatt Solarstrom könnte dort bei voller Auslastung produziert werden.
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In einer Marktwirtschaft wäre das Problem ganz einfach zu lösen: Für Strom der zur "falschen" Zeit geliefert wird, zahlt der Markt wenig, für Strom der zur "richtigen" Zeit geliefert wird, zahlt der Markt viel. Aus dem Einkaufen von billigem Strom, der Speicherung, und verkaufen von teurem Strom, läßt sich dann ein Geschäft machen. So funktionierten schon immer die Pumpspeicherwerke.
Leider hat die Partei Ludwig Erhards (CDU/CSU) sich gegen Marktwirtschaft gewendet und eine kommunistische Öko-Planwirtschaft eingeführt. Wer heute dem Markt keine Freiheit gewähren will, braucht sich morgen nicht zu wundern wenn man ihm die restlichen Freiheiten nimmt.
Da gäbe es noch die Nachtspeicherheizungen als Energiespeicher. Die können mit der bestehenden Infrastruktur aktiviert werden. Blöd nur, dass der Ausstieg aus dieser Heizmethode einer der symbolträchtigen Siege der Grünen ist. Und alle anderen haben sich angeschlossen um grün zu Punkten.
In Wirklichkeit ist das ein Subventionsprogramm für Sondermüllentsorger. Energietechnisch ist das komplett bedeutungslos.
Programm für Dummköpfe!
Strom in Akkus speichern ist irre teuer! Rechnet man den Kaufpreis und teilt den durch die möglichen Ladezyklen, kommt mindestens 25 ct/KWh heraus.
Beispiel Bleiakku: ca 100 € pro KWh (12V, 100 A), Ladezyklen realistisxch 150, maximal 250 (bei sehr guter Pflege und immer schön voll und nie leer),
dann sind das 66ct bis 28 ct/KWh.
Welcher Idiot kauft sich so etwas??
Und was wird jetzt noch alles subventioniert, um der teuren und nicht mehr wesentlich zu verbessernden Solartechnologie zu ihrem "Durchbruch" zu verhelfen? Pumpspeicherkraftwerke, wahrscheinlich Gaskraftwerke und jetzt auch noch Batterien im Keller der Fundis.
Wer sagt denn endlich, dass das EEG auf einem gigantischen Irrtum basiert? Eigentlich sind alle Vergütungsverträge sittenwidrig (§ 138 BGB), da niemals eine wirkliche Gegenleistung zu erwarten ist.