Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Teilzeit- und Befristungsgesetz Heil will Befristung von Arbeitsverträgen einschränken – Experten fürchten „Gift für den Arbeitsmarkt“

Bundesarbeitsminister Heil will sich die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen vornehmen. Arbeitsrechtler zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit seiner Pläne.
26.04.2021 - 15:06 Uhr Kommentieren
Der Bundesarbeitsminister will vor allem die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken. Quelle: dpa
Hubertus Heil

Der Bundesarbeitsminister will vor allem die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken.

(Foto: dpa)

Berlin Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag anpacken: Mit einem neuen Gesetz sollen befristete Arbeitsverträge eingeschränkt werden. Vor allem die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes will Heil sich vornehmen.

Doch Experten warnen vor den geplanten Eingriffen in das Teilzeit- und Befristungsgesetz. „Wird das Vorhaben umgesetzt, würde eines der wenigen verbliebenen arbeitsrechtlichen Flexibilisierungsinstrumente zulasten der Wirtschaft ohne Not weiter stranguliert“, warnt der renommierte Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer. Das Ganze sei „Gift für den Arbeitsmarkt“, zumal in Zeiten der Coronakrise.

Für eine Befristung von Arbeitsverträgen kann es einen bestimmten sachlichen Grund geben, also etwa Elternzeitvertretung, Krankheits- und Urlaubsvertretung oder saisonales Geschäft. Ein Arbeitsverhältnis kann allerdings auch ohne sachlichen Grund befristet werden.

Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine sachgrundlose Befristung künftig nur für maximal 18 anstatt bisher 24 Monate und mit nur noch einer statt bisher drei Verlängerungen innerhalb der 18 Monate möglich ist. Dazu kommt eine Befristungsquote: Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch 2,5 Prozent aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können.

„Ein Unternehmen, das insgesamt 400 Arbeitnehmer in zwei Betrieben an den Standorten Stuttgart und Düsseldorf beschäftigt, dürfte nur noch mit zehn Arbeitnehmern sachgrundlose Befristungen vereinbaren“, rechnet Bauer ein Beispiel vor. Die vorgesehenen Reduzierungen seien wegen des rigiden Kündigungsschutzes kontraproduktiv. Zudem werde wieder ein neuer, zweifelhafter Schwellenwert im Arbeitsrecht etabliert.

„Bürokratisches und datenschutzrechtlich unerwünschtes Monstrum“

Auch Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, hält die Schwellenregelung für „allemal verfassungsrechtlich angreifbar“. Die vorgesehene Quote kritisiert er ebenfalls: „Das ist administrativ nicht durchzuhalten und würde ein bürokratisches und auch datenschutzrechtlich unerwünschtes Monstrum schaffen.“

Das Bundesarbeitsgericht habe schon vor vier Jahren im Hinblick auf eine vergleichbar konstruierte tarifvertragliche Regelung entschieden, sie sei „derart unpraktikabel“ und könne daher von den Tarifvertragsparteien so gar nicht gemeint sein.

Arbeitsrechtsexperte Bauer weist noch auf einen anderen Umstand hin: Bislang gilt, dass eine sachgrundlose Befristung nicht mehr zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Das aktuelle Gesetz enthält keine zeitliche Einschränkung und unterscheidet auch nicht nach Art und/oder Dauer des vorherigen Arbeitsverhältnisses. „Ob das verfassungsgemäß ist, hat die Arbeitsgerichtsbarkeit und auch das Bundesverfassungsgericht über Jahre hinweg beschäftigt“, erklärt Bauer.

„Das Dilemma wollte der Koalitionsvertrag lösen: Er sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nach drei Jahren wieder bei demselben Arbeitgeber ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis abschließen darf.“ Diese Regelung fehle jedoch nun im Gesetzentwurf von Heil. „Aus dem Koalitionsvertrag hat er nur die Punkte herausgepickt, die die Arbeitgeberseite belasten“, kritisiert Bauer. „Das geht gar nicht.“

Ebenfalls „sinnwidrig“ ist laut Rechtsprofessor Thüsing das Vorhaben, auch bei Vorliegen eines Sachgrunds die Befristung auf insgesamt fünf Jahre zu begrenzen. „Das führt nur dazu, dass die Arbeitnehmer, die mit Sachgrund eingestellt werden, immer wieder ausgetauscht werden“, erklärt der Bonner Arbeitsrechtler. Das helfe niemandem.

Wichtiger wäre es demnach, genau zu schauen, was denn ein Sachgrund sei. „Die bisher anstößigen Fällen sind Vertretungsfälle, die immer wieder von Neuem, teilweise über viele Jahre, zur Rechtfertigung herangezogen werden“, erklärt Thüsing. Mal werde der eine vertreten, mal der andere, und der neu eingestellte Arbeitnehmer werde immer wieder neu befristet. „Besser wäre also, man würde schlicht deutlich machen, dass insbesondere Dauervertretungsbedarf kein Befristungsgrund ist“, fordert er.

Eine „ehrliche Suche“ nach einem besseren Befristungsrecht hält der Arbeitsrechtler aber für sinnvoll: Es gehe um eine angemessene Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität, die Voraussetzung für Arbeitsplätze sei.

Mehr: Homeoffice-Pflicht auch für Beschäftigte: Welche neuen Regeln nun gelten

Startseite
Mehr zu: Teilzeit- und Befristungsgesetz - Heil will Befristung von Arbeitsverträgen einschränken – Experten fürchten „Gift für den Arbeitsmarkt“
0 Kommentare zu "Teilzeit- und Befristungsgesetz: Heil will Befristung von Arbeitsverträgen einschränken – Experten fürchten „Gift für den Arbeitsmarkt“"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%