Telekommunikation Bundesregierung will lokales Roaming erst nach der 5G-Auktion beschließen

Mit dem neuen 5G-Netz soll das mobile Internet deutlich beschleunigt werden.
Berlin Die Große Koalition wird nicht mehr vor Beginn der Auktion der neuen Mobilfunkfrequenzen für den 5G-Ausbau ein verpflichtendes lokales Roaming beschließen. Darauf haben sich auf Drängen der Union die Koalitionspartner verständigt und die für kommende Woche geplante abschließende Beratung des Telekommunikationsgesetzes im Verkehrsausschuss von der Tagesordnung genommen. Dies erfuhr das Handelsblatt aus Koalitionskreisen.
Mit der Reform des Gesetzes sollten eigentlich die Ausbaukosten für den Glasfaserausbau durch Kooperationen von Netzbetreibern gesenkt werden. Auf Drängen von Unionspolitikern war noch eine Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber beraten worden, notfalls ihre Netze über das sogenannte „lokale Roaming“ für Konkurrenten zu öffnen, damit diese so Funklöcher schließen können.
Auslöser war die für den 19. März geplante Auktion der neuen Funkfrequenzen für den Mobilfunkstandard 5G: So sollten erfolgreiche Bieter Konkurrenten ihr Netz zur Verfügung stellen, wenn etwa ein Netzbetreiber anders ein Funkloch nicht schließen kann. Als „einen sehr wichtigen Baustein“ bezeichnete etwa Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange eine entsprechend „konkrete Regelung zur Einführung des lokalen Roamings“.
Wie es in Koalitionskreisen hieß, gibt es inzwischen aber eine „informelle Absprache“: Danach wird es vor der Auktion der 5G-Frequenzen keine Beschlüsse geben, um die Auktion nicht zu gefährden.
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Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica haben bereits Eilanträge beim Verwaltungsgericht Köln gestellt, weil aus ihrer Sicht die Ausbauverpflichtungen bereits ohne Roaming zu streng sind. Sollte das Gericht dem in der kommenden Woche folgen, müsste die Auktion auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Der zuständige Minister Andreas Scheuer (CSU) wolle später nicht den schwarzen Peter zugeschoben bekommen, hieß es.
„Mit einer vorgezogenen Regelung liefern wir den Mobilfunkanbietern eine Steilvorlage, um vor Gericht erfolgreich zu beklagen, dass es bei der 5G-Auktion keine Investitionssicherheit gibt“, sagte der Bundestagsabgeordnete Gustav Herzog (SPD). Aus seiner Sicht reicht es, das Roaming wie von der Europäischen Union vorgeschrieben bis Ende 2020 gesetzlich zu verankern.
Der politische Druck habe bereits gewirkt. „Die Netzbetreiber sind bereit, sich beim Ausbau abzusprechen, sofern es mit dem Kartellrecht zu vereinbaren ist.“ Auch sei es besser, Masten und Antennen zu teilen, „damit sich die Anbieter die Kosten für den Netzausbau teilen und dann auch bereit sind, in unwirtschaftlichen Regionen Funklöcher zu stopfen“.
Grund für die Verzögerung ist auch ein Streit zwischen Verkehrsminister Scheuer und Olaf Scholz (SPD). So hatte der Finanzminister gefordert, Roaming nur zu ermöglichen, wenn ein Antragssteller selbst bundesweit 95 Prozent der Fläche mit seinem Netz abdeckt.
Netzbetreiber sollen Kosten großzügig erstattet bekommen
Dies sollte verhindern, dass Neueinsteiger über das Roaming zu flächendeckenden Netzen gelangen, ohne selbst zu investieren. Auch sollten die Netzbetreiber ihre Kosten großzügig erstattet bekommen, um auch in Zukunft ins Netz zu investieren. Offiziell hieß es im Verkehrsressort, die Vorschläge würden „innerhalb der Bundesregierung erörtert“.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol rechnet mit einer Annäherung, sodass das Roaming nach der Auktion beschlossen wird und auch gilt. „Wir brauchen eine kluge Lösung, die Unternehmen zur Öffnung ihrer Funkmasten als Ultima Ratio verpflichtet und gleichzeitig den Infrastrukturausbau nicht abwürgt.“ Dazu habe Scholz gute Vorschläge unterbreitet. „Jetzt baue ich auf Andreas Scheuer.“
Kritik kam von der Opposition. „Der seit Monaten andauernde Streit zwischen den Koalitionsparteien auf dem Rücken der Kunden und Mobilfunkbetreiber hat nun seinen Höhepunkt gefunden“, sagte Frank Sitta, Fraktionsvize der FDP im Bundestag. „Die Absetzung zeigt, dass es der Großen Koalition nicht um besseren Mobilfunk geht, sondern um taktische Interessen.“
Ein flächendeckendes Echtzeit-Mobilfunknetz und hohe Auktionserlöse seien „unvereinbare Ziele“. Sitta warnte davor, den Aufbau des Netzes weiter zu gefährden.
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