Der Handel mit Chemikalien macht etwa 2,3 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts aus. Doch die Regeln dafür sind auf beiden Seiten des Atlantiks sehr unterschiedlich. Darum plant die Kommission keine Harmonisierung. Potenzial für eine Zusammenarbeit sieht sie jedoch in der Angleichung von Kennzeichnungsregeln, der Erleichterung des Datenaustauschs sowie in der gemeinsamen Ermittlung und Behandlung von Zulassungsproblemen.
Schon jetzt ist die Zusammenarbeit eng, zum Beispiel in der „International Cooperation on Cosmetics Regulation“ (ICCR). In dem Gremium sind die jeweiligen Behörden aus den USA, Kanada, der EU und Japan vertreten. Neben der Annäherung von Prüfverfahren und Kennzeichnungsanforderungen strebt die EU auch ein größeres Engagement in der Entwicklung und Nutzung von Alternativen zu Tierversuchen mit den USA an.
Unterschiedliche Konformitätsbewertungen dies- und jenseits des Atlantiks treiben vor allem die Kosten im Maschinen- und Anlagenbau unnötig in die Höhe. Derzeit erkennen die USA verschiedene ISO/IEC-Normen nicht an, was zum Teil doppelte Prüfungen nötig macht. Weil die Anlagen oft nur einmal angefertigt werden, verursacht das hohe Fixkosten für europäische Anbieter. Zukünftig will die EU derartige Standards darum gemeinsam mit den USA entwickeln.
Die Herstellung von Medizinprodukten wie Herzschrittmachern oder künstlichen Gelenken wird regelmäßig auf gewissenhafte Produktionsbedingungen überprüft. Die EU-Kommission möchte hier gemeinsame Inspektionen mit den USA etablieren. Außerdem sollen die Produktkennungen („Unique Device Identifiers“) vereinheitlicht werden, ebenso wie die Antragsformulare für das Inverkehrbringen eines neuen Produkts.
Die unterschiedlichen Regeln für Kraftfahrzeuge in der EU und den USA wirken sich laut Kommission stärker auf den Absatz europäischer Autos aus als Zölle. Darum sollen sie angeglichen werden, „bis eine kritische Masse erreicht ist“. Neuregelungen wollen die Kommissare dann mit den USA gemeinsam erarbeiten und diese in globale Standards einfließen lassen.
Wie bei den Medizinprodukten drängt die EU auch bei den Arzneimitteln auf gemeinsame Inspektionen der Herstellungsbedingungen. Außerdem sollen zukünftig vertrauliche Informationen zur Bewertung von Arzneimitteln ausgetauscht, die Zulassungssysteme für Generika gestrafft werden. Harmonisierung will die EU vor allem bei den Regeln für sogenannte „Biosimilars“ – Nachahmerprodukte von Biopharmazeutika, die biotechnologisch gewonnen werden. Außerdem streben die Kommissare eine Überarbeitung der gemeinsamen Leitlinien für Kinderarzneimittel an.
Dienstleistungen machen rund 60 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung aus. Entsprechend hoch ist der Druck für die Kommission, mit TTIP hier Wachstumseffekte zu erzielen. In dem Abkommen möchte die EU darum die Qualifikationen von Freiberuflern gegenseitig anerkennen lassen. Außerdem soll die Regulierung von Dienstleistungen transparenter werden. Einen Zwang zur Harmonisierung soll es jedoch nicht geben.
Zusätzlich zu der bereits bestehenden Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden in der Textilbranche will sich die EU für gemeinsame Etikettierung (Pflegesymbole, Benennung neuer Textilfasern) einsetzen. Außerdem sollen Fragen der Produktsicherheit und des Verbraucherschutzes erörtert werden – das betrifft unter anderem die Anforderungen zur Schwerentflammbarkeit von Textilien. Zudem sollen künftig freiwillige Standards und Prüfverfahren, beispielsweise für Schutzkleidung, in Kooperation mit den USA entwickelt werden.
Hier geht es vor allem um gemeinsame Standards, etwa beim E-Labelling, also der maschinenlesbaren Beschreibung von Produkten. Eine Zusammenarbeit strebt auch in Fragen der Barrierefreiheit und der Interoperabilität elektronischer Geräte an. Außerdem wünschen sich die Kommissare gemeinsame Zertifikate für IKT-Produkte, besonders im Bereich der Kryptographie – angesichts der NSA-Affäre ein heikles Thema.