Uber, AirBnB & Co. Spielregeln für die Sharing Economy

Der Gesetzgeber ist bei der Regulierung des Konkurrenten Uber bisher wenig aktiv geworden.
Berlin Digitale Plattformen sind aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Das Auto oder die Wohnung teilen – nach einer Umfrage des Beratungsunternehmens PwC hat bereits jeder zweite Deutsche die Dienste von Sharing-Plattformen genutzt. Hinzu kommen Vermittler von Produkt- und Dienstleistungsangeboten wie Amazon Marketplace.
Der Gesetzgeber ist bisher jedoch wenig aktiv geworden, so dass viele Plattformen wie etwa Uber hierzulande schon an der Regulierung scheitern und schlichtweg verboten sind. Die Folgen sind deutlich spürbar. Während im Tech-Mekka rund um das Silicon Valley die meisten Menschen mit den Fahrdienstleistern Uber oder Lyft fahren, ist der Dienst zwischen Hamburg und München wenn überhaupt nur in abgewandelter Form zugänglich.
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