Premium Überbrückungshilfe II Erleichterungen bei Coronahilfen: Für kleinere Unternehmen entfällt der Verlustnachweis

Der Textilhandel in den deutschen Innenstädten ist hart von den Lockdown-Maßnahmen getroffen.
Berlin Kleinere Unternehmen können jetzt auch dann Überbrückungshilfe II erhalten, wenn sie bisher ohne Verluste durch die Coronakrise gekommen sind. Möglich macht dies eine Erweiterung des EU-Beihilferahmens für Kleinbeihilfen.
Für viele Firmen könne so der bisher erforderliche Verlustnachweis entfallen, teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit. „Das ist eine gute Nachricht und eine große Erleichterung für viele kleine Unternehmen.“
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen Coronahilfen von der EU-Kommission genehmigt werden. Dafür gibt es drei beihilferechtliche Rahmen. Bislang fiel die Überbrückungshilfe II ausschließlich unter die sogenannte Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020. Sie erlaubt Beihilfen von bis zu drei Millionen Euro für Unternehmen, deren Geschäft im Zuge der Pandemie eingebrochen ist.
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