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Überbrückungshilfe Welche Corona-Unterstützung sich die Wirtschaft für das neue Jahr erhofft

Viele Branchen leiden weiter unter der Pandemie und fordern eine Nachjustierung der Wirtschaftshilfen. Die Bundesregierung will die Überbrückungshilfe modifizieren.
26.12.2021 - 15:36 Uhr 1 Kommentar
Durch die Corona-Beschränkungen entgehen den Unternehmen zum Jahreswechsel Umsätze. Quelle: dpa
Wieder abgebauter Weihnachtsmarkt in Frankfurt

Durch die Corona-Beschränkungen entgehen den Unternehmen zum Jahreswechsel Umsätze.

(Foto: dpa)

Berlin Weniger Laufkundschaft und Lieferschwierigkeiten im Weihnachtsgeschäft, abgesagte Silvesterfeiern, wichtige Messen, die nur virtuell stattfinden: Einzelhändler, Gastronomen oder Veranstaltungsmanager blicken zum Jahreswechsel nicht optimistischer ins neue Jahr als noch Ende 2020.

„Die Stimmung in unserer Branche ist verheerend“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges. „Die Unternehmen haben null Planungssicherheit.“ Die hochansteckende Omikron-Variante und die Debatte, ob sie einen neuerlichen Lockdown erzwingt, verschärft die Situation und sorgt für Unsicherheit.

Umso mehr drängen Wirtschaftsverbände darauf, die Unternehmen in dieser unsicheren und angespannten Lage nicht allein zu lassen. „Alle Unternehmen – egal welcher Größe – müssen jetzt auf den hoffentlich letzten Metern der Pandemie die Unterstützung bekommen, die ihnen das Überleben sichert“, betont Hartges.

Die Bundesregierung will dazu die Überbrückungshilfe III plus modifizieren und für Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzausfall eine Überbrückungshilfe IV auflegen. Sie soll zunächst für die Monate Januar bis März gelten und setzt bei der Erstattung von Fixkosten an. Für Soloselbstständige wird die Neustarthilfe fortgeführt. Details zu den Förderbedingungen will das Bundeswirtschaftsministerium „zeitnah“ veröffentlichen.

Die Fortsetzung der Hilfen sei „ein klares Signal, dass der Staat seinen Schutzschirm aufrechterhält und unverschuldete Verluste ausgleicht“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek.

Gespräche mit Schausteller- und Veranstaltungsbranche

Im Rahmen der Überbrückungshilfe erhielten von Schließungen betroffene Unternehmen neben der Fixkostenerstattung zusätzlich einen verbesserten Eigenkapitalzuschuss, um etwa abgesagte Weihnachtsmärkte verkraften zu können. Mit der schwer getroffenen Schausteller- und Veranstaltungsbranche fänden weitere Gespräche statt, betonte Janecek.

Der Opposition gehen die Pläne der Regierung indes nicht weit genug. SPD, Grüne und FDP müssten die Coronahilfen insbesondere für Unternehmen mit starken Umsatzeinbußen ausweiten und prüfen, wie sich die teils starken Ausfälle im Weihnachtsgeschäft noch besser auffangen ließen, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Julia Klöckner (CDU): „Die Ampelkoalition sollte dazu schnellstmöglich Gespräche mit der EU-Kommission führen und sich diesen Schritt genehmigen lassen.“

Für die Coronahilfen ist aus beihilferechtlichen Gründen die Zustimmung der Brüsseler Behörde erforderlich. Den zulässigen Rahmen hat die Kommission gerade um 2,5 Millionen Euro erhöht. Über alle Hilfsprogramme hinweg kann ein Unternehmen oder Unternehmensverbund künftig maximal 54,5 Millionen Euro Förderung erhalten. Pro Monat sind es höchstens zehn Millionen Euro.

Viele Handelsunternehmen hätten die geltenden Höchstgrenzen bereits im Zuge der zurückliegenden Lockdowns ausgeschöpft, klagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth. Deshalb sei eine Verdoppelung „längst überfällig“.

Einzelhändler sorgen sich um Existenz

Kurz vor dem Jahreswechsel wachse bei den Einzelhändlern im Non-Food-Bereich die Existenzangst. „Gefragt sind deshalb angemessene Wirtschaftshilfen, die der Lebensrealität im Einzelhandel entsprechen.“ Dazu gehöre, dass eine Förderung nicht erst bei mindestens 30 Prozent Umsatzausfall ansetzen sollte. Außerdem müsse sie „tagesgenau“ erfolgen. „Bei den Wirtschaftshilfen besteht an vielen Stellen dringender Anpassungsbedarf“, betont Genth.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer geht noch einen Schritt weiter. Zwar begrüße er, dass die Bundesregierung mit der Überbrückungshilfe IV die Unternehmen bis Ende März nächsten Jahres unterstützen wolle. „Aber uns wäre es am liebsten, wenn sich die Hilfen wieder an den November- und Dezemberhilfen orientierten", sagte Wollseifer dem Handelsblatt. Denn die aktuell geltende Überbrückungshilfe III plus, die im Wesentlichen fortgeführt wird, kompensiere nicht die in den Betrieben tatsächlich anfallenden Kosten.

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Im Rahmen der im vergangenen Jahr gewährten November- und Dezemberhilfen wurden von Schließungen betroffenen Unternehmen unbürokratisch bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes aus den Vorjahresmonaten erstattet. Die betroffenen Branchen haben das Instrument damals dankbar angenommen, es war aber auch sehr teuer.

Von den insgesamt gut 60 Milliarden Euro, die der Bund mittlerweile an Unterstützung ausgezahlt hat, entfiel gut ein Viertel allein auf die November- und Dezemberhilfen. Kritik gab es auch daran, dass beispielsweise geschlossene Restaurants sich einen Großteil des Vorjahresumsatzes erstatten lassen konnten, obwohl sie keine Ausgaben für den Wareneinkauf hatten. Dass die Ampel das Instrument wieder aufleben lässt, ist unwahrscheinlich.

Hinzu kommt: Derzeit überprüfen die Bewilligungsstellen der Länder stichprobenartig die Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfen. Unternehmen, die die Hilfe über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt haben, müssen bis Ende nächsten Jahres eine Schlussabrechnung machen.

Es könnte also passieren, dass sich Firmen noch mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen – so wie aktuell bei den Soforthilfen, die zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 gezahlt wurden. Wie das Handelsblatt berichtet hatte, verlangen die für die Abwicklung zuständigen Länder und Förderbanken insgesamt rund 288 Millionen Euro gewährter Soforthilfe von den Antragstellern zurück – mitten in der Pandemie.

Beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) hat man dafür wenig Verständnis. Die Rückforderungen kämen „zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt“, sagt Vorstandschef Andreas Lutz. Deshalb sei es gut, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Länder zu einem Moratorium aufgefordert habe.

Selbstständige müssen sich zwischen Wohnung und Büro entscheiden

Dass der Bund die Überbrückungs- und die Neustarthilfe fortsetzt, begrüßt Lutz. Allerdings schlössen sich die Hilfen gegenseitig aus, sodass betroffene Selbstständige sich auch fast zwei Jahre nach Pandemiebeginn noch entscheiden müssten, ob sie Entschädigung zur Finanzierung ihrer privaten Lebenshaltungskosten oder ihrer betrieblichen Kosten beantragen wollten.

„Sie müssen sich quasi zwischen Büro- und Wohnungsmiete entscheiden und das jeweils andere aus ihren Ersparnissen oder ihrer Altersvorsorge finanzieren“, sagt Lutz. „Gegenüber denjenigen, die sich nun schon so lange in einer Notlage befinden, sollte man sich etwas großzügiger zeigen.“

Auf jeden Fall hoffen die weiter besonders unter den Pandemiefolgen leidenden Branchen, dass es nicht erneut zu einem Lockdown kommt. Zwar bereite die Omikron-Variante Sorgen, doch aktuell gingen die Zahlen bei den Neuinfektionen und Krankenhauseinweisungen zurück, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Hartges. „Deshalb wäre es unverhältnismäßig, jetzt präventiv mit Berufsverboten und Betriebsschließungen Grundrechtseingriffe vorzunehmen.“

„Ein erneuter pauschaler Lockdown ist keine Lösung“, sagt auch HDE-Hauptgeschäftsführer Genth. Das hätten Bund und Länder mit ihrem jüngsten Beschluss aber auch deutlich gemacht.

Grünen-Wirtschaftspolitiker Janecek zeigt sich derzeit noch optimistisch, auch wenn Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) bei der Pandemiebekämpfung keine roten Linien ziehen wollen und einen Lockdown deshalb auch nicht grundsätzlich ausschließen.

„Hoffnung machen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Omikron, die von einer deutlich geringeren Hospitalisierungsrate als bei der Delta-Variante ausgehen, sodass ein Lockdown hoffentlich im neuen Jahr vermieden werden kann“, sagt der Wirtschaftspolitiker.

Mehr: Lauterbach: Bedarf an Schnelltests ist gedeckt

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1 Kommentar zu "Überbrückungshilfe : Welche Corona-Unterstützung sich die Wirtschaft für das neue Jahr erhofft"

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  • Wie allgemein bekannt, hat der niedersächsische Einzelhandel in Niedersachsen gegen die 2-G-Regel geklagt und von den Richtern des OLG Lüneburg recht bekommen (diese Richter sind ganz stolz darauf, dass sie sich sowohl gegen die Virologen, als auch die Politik durchgesetzt haben)

    Aber hier geht es um die Unterstützungsmaßnahmen.

    Wenn man zwischen "Zeilen liest", dann scheint der Einzelhandel die 2-G-Regel als geschäftsschädigend anzusehen und hofft auf einen Lockdown, um dann staatliche Unterstüzung. "abgreifen zu können".

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