Übernahmen durch Ausländer Bundeswirtschaftsministerium prüft nur auf Antrag

Gabriels Ministerium prüft Auslandsinvestitionen nicht auf eigene Initiative – auf die Problematik bei der abgesagten Übernahme des Chip-Anlagenherstellers Aixtron musste beispielsweise erst ein US-Geheimdienst hinweisen.
Berlin Das Bundeswirtschaftsministerium überprüft Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren nicht aus eigener Initiative, obwohl das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) eine Überprüfung von Amts wegen zulässt. Das belegt die Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Antwort liegt dem Handelsblatt vor.
Demnach hat das Wirtschaftsministerium von 2008 bis November 2016 insgesamt 338 Investitionen geprüft. In 337 Fällen erfolgte die Überprüfung, weil der Erwerber einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt hatte. In einem einzigen Fall aus dem Jahr 2009 erfolgte die Prüfung zwar von Amts wegen. In der Antwort des Ministeriums heißt es allerdings, Auslöser der Prüfung seien parlamentarische Anfragen gewesen.
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