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Urheberrecht EU-Parlamentarier wollen illegale Sport-Streams stoppen

Im Internet ohne zu bezahlen Sportveranstaltungen anzuschauen, soll schwieriger werden. Die Rechteinhaber sollen selbst über die Löschung entscheiden.
18.05.2021 - 12:15 Uhr Kommentieren
Streams über das Internet sollen nur noch da verfügbar sein, wo es die Rechteinhaber autorisiert haben. Quelle: dpa
Sportübertragung

Streams über das Internet sollen nur noch da verfügbar sein, wo es die Rechteinhaber autorisiert haben.

(Foto: dpa)

Brüssel Den Livestream eines Profi-Fußballspiels ins Internet zu stellen, ist schon heute illegal. Allerdings existiert dieses Angebot weiterhin. Wer nicht das richtige Bezahl-Abo hat, kann sich viele Sportveranstaltungen trotzdem ansehen. Einschlägige Internetseiten sammeln Links zu Übertragungen. Sowohl die Übersichtsseiten wie auch die Streams werden in Ländern außerhalb der EU betrieben.

Das Europaparlament macht nun Druck, härter gegen die Anbieter der illegalen Inhalte vorzugehen. Ein entsprechender Beschluss an diesem Dienstag gilt als sicher. Die Abgeordneten fordern die Kommission darin auf, das bestehende Urheberrecht zu verschärfen. Bisher werden Sportveranstaltungen im EU-Gesetz nicht erwähnt.

Rechteinhaber oder „trusted flaggers“ sollen illegale Übertragungen melden können. Diese müssten dann innerhalb von 30 Minuten aus dem Netz genommen werden oder würden innerhalb der EU geblockt.

Zwischen vielen anderen Begründungen für den Vorschlag heißt es auch, dass durch die Corona-Pandemie weniger Eintrittskarten für Sportveranstaltungen hätten verkauft werden können. Dadurch seien sowohl Geschäftsmodelle für Sportkanäle wie auch für illegale Streams entstanden. Bislang gebe es keine geeigneten Sofortmaßnahmen, um die Streams zu beenden.

Im zuständigen Rechtsausschuss stimmten drei Viertel der Mitglieder für den Antrag. Der CDU-Abgeordnete Axel Voss fordert die Kommission auf, den Vorschlag schnellstmöglich umzusetzen. Es gehe darum, „die bereits bestehenden Rechte beim Sportstreaming effektiv und vollständig umzusetzen“.

Verpflichtet ist die EU-Kommission dazu nicht. Der Vorschlag könnte aber in das Gesetz über digitale Dienstleistungen („Digital Services Act“, DSA) einfließen, über welches das Parlament gerade berät. Bisher gibt es dort keine gesonderten Regelungen für Sportveranstaltungen.

„Sollte staatlichen Stellen vorbehalten sein“

Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken hat sich anders als die anderen Sozialdemokraten im Ausschuss gegen den Antrag ausgesprochen. „Dass Rechteinhaber eine Löschung anordnen und die Plattform das nicht mehr prüfen kann, geht zu weit“, sagt er. „Löschanordnungen sollten staatlichen Stellen vorbehalten sein.“

Auch die Frist von 30 Minuten, in der ein Stream geblockt werden soll, hält er für nicht angemessen. Im Vorschlag heißt es, dass eine sofortige Reaktion in diesem Fall notwendig sei, weil der Wert eines Streams mit dem Ende der Veranstaltung schon wieder verloren geht.

Wölken sagt: „Wir haben gerade beschlossen, dass terroristische Inhalte in der EU auf Anordnung von Behörden innerhalb von 60 Minuten entfernt werden müssen. Wenn wir jetzt kurz darauf fordern, dass Sportstreams ohne eine solche Anordnung noch schneller entfernt werden müssen, wäre das unverhältnismäßig.“

Mehr: EU stellt härtere Bedingungen für digitale Plattformen

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