Urteil Stuttgart muss Fahrverbot für Euro-5-Diesel vorbereiten

Die Landesregierung hatte ein flächendeckendes dauerhaftes Fahrverbot in Stuttgart für Dieselautos bis zur Schadstoffklasse Euro 4 ab Anfang 2019 beschlossen.
Frankfurt Das Land Baden-Württemberg ist mit seiner Beschwerde gegen ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Stuttgart vor Gericht gescheitert. Das Land müsse umgehend ein solches Verkehrsverbot im Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt verbindlich regeln, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Montag. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar enthalte dazu eine eindeutige Verpflichtung.
Das schwarz-grün regierte Baden-Württemberg erklärte, das Urteil des VGH zu befolgen. „Wir werden die Urteilsbegründung abwarten, aber die Landesregierung richtet sich nach einem letztinstanzlichen Urteil“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte auf das höchstrichterliche Urteil des BVG hin ein flächendeckendes dauerhaftes Fahrverbot in Stuttgart für Dieselautos bis zur Schadstoffklasse Euro 4 ab Anfang 2019 beschlossen. Trotz Zwangsgeldandrohung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts wollte die Regierung aber noch keinen verbindlichen Bann für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufnehmen. Dazu sollte es nur kommen, wenn die Belastung durch gesundheitsschädliches Stickoxid bis zum zweiten Halbjahr 2019 nicht genug durch alle anderen Maßnahmen sinken würde.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Musterfall Stuttgart entschieden, dass Diesel-Fahrverbote gegen zu hohe Stickoxidbelastung möglich sind, aber verhältnismäßig sein müssen. Dies sei der Fall, wenn ein Fahrverbot phasenweise eingeführt werde und Euro-5-Diesel nicht vor September 2019 betroffen seien.
Der Richterspruch des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht anfechtbar. Baden-Württemberg muss außerdem ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragtes Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an sich selbst zahlen. „Die Zeit der juristischen Trickserei ist vorbei“, erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger.
Auf die Klagen der DUH auf Fahrverbote in rund 30 Städten hin wurden auch schon Aachen, Berlin, Frankfurt, Mainz und zuletzt Köln und Bonn zu Fahrverboten verurteilt. Zum Teil geht der Rechtsstreit in diesen Fällen noch in die letzte Runde.
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