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Verbraucherschutz Koalitionspolitiker erwägen mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt

Rosige Aussichten für Deutschlands oberste Wettbewerbshüter: Union und SPD wollen das Bundeskartellamt zu einer schlagkräftigen Verbraucherschutzbehörde ausbauen.
28.08.2021 - 08:09 Uhr Kommentieren
Die Möglichkeiten der Behörde aktiv gegen Defizite etwa bei Preisvergleichsportalen vorzugehen sind begrenzt. Quelle: dpa
Bundeskartellamt

Die Möglichkeiten der Behörde aktiv gegen Defizite etwa bei Preisvergleichsportalen vorzugehen sind begrenzt.

(Foto: dpa)

Berlin In der Großen Koalition gibt es Bestrebungen, die Befugnisse des Bundeskartellamts im Online-Bereich weiter auszubauen. „Bei der Durchsetzung von Verbraucherschutz gegen schwarze Schafe in der Digitalwirtschaft sollte das Bundeskartellamt eine wichtigere Rolle spielen als bisher“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner dem Handelsblatt.

„Wir werden deshalb in der nächsten Wahlperiode beraten, wie genau die Befugnisse des Bundeskartellamts zur Durchsetzung von digitalem Verbraucherschutz ausgebaut werden müssen.“ Klar sei, dass dann auch die personelle und die technische Ausstattung des Kartellamtes verbessert werden müsse.

Auch die Union zeigte sich offen für eine Stärkung der Behörde. „Überall dort, wo strukturelle Ungleichgewichte entstehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligen, sind wir offen, über Verbesserungen zu sprechen“, sagte der Verbraucherschutzbeauftragte der Unions-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke (CDU), dem Handelsblatt mit Blick auf jüngste Äußerungen von Kartellamtschef Andreas Mundt.

Mundt hatte im Interview mit dem Handelsblatt auf Lücken in der Rechtsdurchsetzung hingewiesen. So könne seine Behörde nicht aktiv gegen Defizite etwa bei Preisvergleichsportalen, Nutzerbewertungen, Smart-TVs oder sogenannten Mobilen Apps vorgehen. Man könne Mängel über Sektoruntersuchungen feststellen, habe aber bislang „keine Befugnisse, die Unternehmen zu zwingen, ihr Verhalten zu ändern“, sagte Mundt.

Steineke sagte dazu: „Die Hinweise von Herrn Mundt sollte die nächste Bundesregierung zum Anlass nehmen, die Möglichkeit einer effektiven Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Bereich weiter auf den Prüfstand zu stellen.“ Mit dem Thema Internetvergleichsportale habe man sich in dieser Legislaturperiode bereits beschäftigt. „Bei den Beratungen hatte sich schon herauskristallisiert, dass es an weiteren Stellen noch Nachholbedarf gibt“, sagte der CDU-Politiker.

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2017 mehr Rechte beim Verbraucherschutz erhalten – vor allem gegen Abzocke im Internet. Die Kartellwächter dürfen seitdem Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benachteiligung von Verbrauchern gibt, und vor Gericht mit ihrem Fachwissen Stellungnahmen abgeben. Direkte Eingriffsmöglichkeiten gegen schwarze Schafe – etwa das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne – bekam das Kartellamt aber nicht.

FDP sieht keinen Handlungsbedarf

Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm zeigte wenig Verständnis für die Forderung des Kartellamtschefs. Es sei zwar „gut und richtig, wenn das Bundeskartellamt Wettbewerbsverstöße nicht nur ermitteln, sondern auch dagegen vorgehen kann“, sagte Willkomm dem Handelsblatt. „Mich wundert allerdings der Zeitpunkt von Herrn Mundts Forderung.“ Denn der Gesetzgeber habe die Kompetenzen des Kartellamts gegenüber der Digitalwirtschaft erst Anfang des Jahres erweitert.

Mit der seinerzeit beschlossenen Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Behörde leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen. Mehr Rechte beim Verbraucherschutz in der digitalen Welt umfassen die neuen Befugnisse nicht.

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Die Neuerung besteht darin, dass die Kartellwächter bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können. Sie können vorbeugend einschreiten. Die klassische Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbsbehörden war bislang darauf ausgerichtet, wettbewerbsfeindliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen erst im Nachhinein abzustellen oder zu sanktionieren.

Willkomm erwartet von Mundt, dass er präzise sagt, inwiefern ihm der vollzogene „Machtausbau“ nicht ausreicht. Abgesehen davon gab die FDP-Politikerin zu bedenken, dass weitere Veränderungen beim behördlichen Verbraucherschutz derzeit nicht auf Bundesebene anstünden, sondern im Rahmen des „Digital Services Act“ (DSA), mit dem die EU die Geschäftspraktiken von Onlineplattformen regulieren will, verhandelt würden.

Verbraucherschützer für mehr Befugnisse bei Massenverstößen

Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können. Vor diesem Hintergrund kann sich auch der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, eine Stärkung des Kartellamts vorstellen. „Mit Blick auf die private Rechtsdurchsetzung könnten gezielte Befugnisse des Bundeskartellamts etwa zum Erlass einer Allgemeinverfügung bei Massenverstößen sinnvoll sein“, sagte Müller dem Handelsblatt.

Zwar sei die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung durch zivilgesellschaftlich organisierte Verbraucherschutzorganisationen ein „sehr wirksames Instrument, um schnell und effizient gegen Rechtsverstöße vorzugehen und offene Rechtsfragen gerichtlich zu klären“. Doch stoße auch diese Form der Rechtsdurchsetzung an ihre Grenzen.

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Als Beispiel nannte Müller Erfahrungen seines Verbands bei der juristischen Verfolgung des Dieselskandals. Der VZBV habe von den zuständigen Behörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder dem Verkehrsministerium, zum Großteil geschwärzte Unterlagen erhalten. „Es gibt zwar gesetzliche Auskunftsansprüche, die aber mit der pauschalen Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnis konterkariert werden“, sagte Müller. Unter solchen Voraussetzungen sei eine effektive Rechtsdurchsetzung nicht immer einfach.

Müller appellierte an die Politik, dies zu ändern und die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung zu stärken. Ein weiterer wichtiger Schritt dafür wäre aus seiner Sicht die Einführung einer EU-Verbandsklage.

Die Einführung von EU-weiten Sammelklagen ist Ende 2020 final beschlossen worden. Verbraucher sollen künftig überall in der EU gemeinsam juristisch gegen Unternehmen vorgehen können. Nun muss das neue Instrument noch in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2023 sollen dann Sammelklagen in allen 27 EU-Staaten möglich sein.

Mehr: Warum das Kartellamt mehr Befugnisse im Umgang mit Vergleichsportalen will.

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