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Verdacht illegaler Parteispende Bundestagsverwaltung nimmt AfD-Wahlkampfhilfe ins Visier

Eine dubiose Wahlwerbung für die AfD hat ein Nachspiel. Nachdem Politiker von CDU, Grünen  und FDP deutliche Kritik äußerten, schaltet sich nun die Bundestagsverwaltung ein und prüft, ob ein Rechtsverstoß vorliegt.
07.03.2016 - 16:47 Uhr
Umstritten Wahlkampfhilfe: Ein Wahlplakat der Alternative für Deutschland (AfD) in Göppingen (Baden-Württemberg). Quelle: dpa
Wahlplakat der AfD

Umstritten Wahlkampfhilfe: Ein Wahlplakat der Alternative für Deutschland (AfD) in Göppingen (Baden-Württemberg).

(Foto: dpa)

Berlin Die Bundestagsverwaltung prüft Vorwürfe unzulässiger Wahlkampfhilfen gegen die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD). Es werde eine „Sachverhaltsklärung“ durchführt, teilte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung am Montag mit.

Zuvor hatten das Handelsblatt, „Bild“ und der „Spiegel“ berichtet, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien massenhaft für die AfD werbende Wahlplakate aufgestellt und Wahlkampfbroschüren verteilt worden, deren Herkunft unklar sei. Es bestehe daher der Verdacht einer illegalen Parteispende. Ein AfD-Sprecher erklärte zu der Werbekampagne: „Mit der Aktion haben weder der Bundesvorstand noch die Landesverbände etwas zu tun.“

„Der Vorgang wirft Fragen auf“, sagte die Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann. Jetzt müsse das Ergebnis der Prüfung abgewartet werden. Zuvor hatte Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner im Handelsblatt gemutmaßt: „Die AfD versucht anscheinend, das Parteiengesetz mit seinen Transparenzpflichten zu umgehen.“ Die Bundestagsverwaltung solle das prüfen.

Der Chef der Südwest-CDU, Thomas Strobl, sagte der Zeitung, er vertraue darauf, „dass die Bundestagsverwaltung dann, wenn entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen das Parteiengesetz vorliegen, diesen Dingen nachgehen wird“. FDP-Landeschef Michael Theurer sagte dem Blatt, sollte sich der Verdacht erhärten, „wäre eine Untersuchung durch die Bundestagsverwaltung unerlässlich“.

Der AfD-Sprecher sagte: „Ob die Aktion als unzulässig bewertet werden kann, wage ich zu bezweifeln.“ Der Sachverhalt müsse von der Bundestagsverwaltung geklärt werden.

Die AfD kann bei den Wahlen am kommenden Sonntag in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mit zweistelligen Ergebnissen rechnen. In den vergangenen Tagen hatten riesige Plakate und ein gratis verteiltes „Extrablatt“ mit AfD-Werbung für Schlagzeilen gesorgt. Darin wird gegen Flüchtlinge Stimmung gemacht, den Medien Manipulation vorgeworfen und zur Wahl der AfD aufgerufen. Die AfD will aber nicht der Urheber sein.

„Die AfD selbst hätte so nicht plakatiert“
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