Verfassungsgericht Brennelementesteuer wird Karlsruhe beschäftigen

Kühltürme eines Atomkraftwerks: Das Finanzgericht Hamburg hält die Brennelementesteuer für verfassungswidrig.
Der Streit über die Zulässigkeit der sogenannten Brennelementesteuer für Atomkraftwerke kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Das entschied das Hamburger Finanzgericht nach eigenen Angaben vom Dienstag in der bundesweit ersten Entscheidung über eine Klage eines der Energiekonzerne.
Der mit dem Thema befasste 4. Senat sei davon überzeugt, dass das Gesetz zur Einführung der Steuer formal verfassungswidrig sei und lege die Angelegenheit in Karlsruhe vor, teilte das Gericht mit. Nur das Bundesverfassungsgericht habe die Kompetenz, über die Gültigkeit von Gesetzen zu entscheiden (Az 4 K 270/11).
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Brennelementesteuer Anfang 2011 - also noch vor dem Atomausstieg - eingeführt. Sie war Teil einer Einigung über die Laufzeitverlängerung für die damals 22 deutschen Atomkraftwerken und sollte dem Staat den ursprünglichen Überlegungen zufolge jährlich rund 2,3 Milliarden Euro einbringen.
Die Steuer muss auf den Kernbrennstoff gezahlt werden, der in Reaktoren zur kommerziellen Stromerzeugung genutzt wird. Sie wird fällig, wenn ein neues Brennelement mit Uran oder Plutonium eingesetzt wird. Die Steuer war von Anfang an umstritten, einige Akw-Betreiber legten sofort Rechtmittel ein.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
So ging unter anderem der Energiekonzern Eon vor dem Hamburger Finanzgericht gegen das Gesetz vor, seit er die Steuer erstmals zahlen sollte. Die Richter in der Hansestadt hatten bereits vor der abschließenden Entscheidung vom Dienstag in einem vorgeschalteten Eilverfahren Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.