Verkehrsministerkonferenz Höhere Bußgelder, weniger Fahrverbote als geplant: Was der neue Bußgeldkatalog bringt
Berlin Wer im Straßenverkehr die Spielregeln missachtet, der muss in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Darauf haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern verständigt: Zum Teil steigen die Bußgelder empfindlich, die ursprünglich geplanten und bereits beschlossenen Fahrverbote hingegen wird es in der Form nicht geben.
Allerdings sieht der Kompromiss neue Tatbestände für Regelverstöße vor, wie die detaillierte Übersicht zeigt: Wer zum Beispiel mit seinem Verbrenner auf einem Parkplatz für Elektroautos parkt oder auf einem Carsharing-Parkplatz, der wird zur Kasse gebeten.
Vorausgegangen war der Einigung eine mehr als einem Jahr dauernde Diskussion, nachdem der neue Bußgeldkatalog kurzzeitig gegolten hatte, dann aber wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt werden musste.
Deshalb rechneten die Verkehrsbehörden wieder nach den alten Strafen ab – was etwa neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. Diese gelten nun wieder: Falschparker auf Radwegen müssen kräftig zahlen. Darüber hinaus müssen Raser tiefer in die Tasche greifen – umso mehr, je stärker sie das Tempolimit missachten.
Die Bußgelder des neuen Bußgeldkataloges im Detail:
- Falschparken auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe: bis zu 110 Euro
- Falschparken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz: 55 statt 35 Euro
- Falschparken auf einem E-Auto- oder Carsharing-Parkplatz: 55 Euro
- Falschparken an Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen: bis zu 100 Euro
- Falschparken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder in scharfen Kurve: bis zu 55 Euro
- Falschparken im Schienenraum: bis zu 70 Euro
- Falschparken und Halten auf Bussonderstreifen bis zu 100 statt 35 Euro
- Allgemeiner Halt- und Parkverstoß: bis zu 55 Euro statt 15 Euro
- „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“: 80 Euro
- Fahren oder Blockierung einer Rettungsgasse: zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot
- LKWs, die nicht beim Rechtsabbiegen im Schritttempo fahren: 70 Euro
- Wer über Gehwege, linksseitig angelegte Radwege oder Seitenstreifen fährt: 100 statt 25 Euro.
- Auto-Posing (unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren): bis zu 100 statt 20 Euro
- Temposünder müssen ebenso mit höheren Strafen rechnen
Die Minister halten die Regeln für „eine deutliche und sachgerechte Verschärfung der Geldbußen für Geschwindigkeits-überschreitungen im Sinne der Verkehrssicherheit“. Fahrverbote, die vor allem die Grünen gefordert hatten, „bleiben auf Grundlage des geltenden Rechts bestehen“, wie es in dem Abschlussprotokoll der Verkehrsminister Konferenz heißt.
In Kürze soll Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen Verordnungsentwurf vorlegen, „damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen wird und so die erhöhten Bußgelder noch in dieser Legislatur in Kraft treten“. Der Bundesrat soll sich mit dem Thema in seiner letzten Sitzung der Wahlperiode des Deutschen Bundestags befassen und beschließen: am 17. September.
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