Verkehrspolitik Bund und Länder streiten über Autobahngesellschaft

Eine Autobahngesellschaft soll nach dem Willen des Bundes für das überregionale Verkehrsnetz zuständig sein.
Berlin Geht es nach dem Bund, dann baut, betreibt und finanziert in Zukunft eine Bundesautobahngesellschaft das überregionale Verkehrsnetz im Land. Das sehen erste Eckpunkte vor, die in Regierungskreisen kursieren. Ende vergangener Woche schienen sie gar abgestimmt gewesen zu sein, um in die Bund-Länder-Finanzverhandlungen einzufließen. Schließlich müsste für die Pläne das Grundgesetz geändert werden. Doch daraus wurde erst einmal nichts.
Während die Länder mehr Geld vom Bund verlangen, pocht dieser auf mehr Transparenz in den Finanzbeziehungen. Wie es im Bund heißt, soll dafür im Fernstraßensektor eine Autobahngesellschaft sorgen – als Aktiengesellschaft analog zur Deutschen Bahn AG oder als GmbH. Sie soll entscheiden, wie sie Straßen finanziert, baut und betreibt.
Sie würde sich selbst finanzieren über die Einnahmen aus der Lkw-Maut oder über Kredite sowie Zuschüsse des Bundes. Private sollen sich nicht direkt beteiligen können, wohl aber über Anleihen, die die Gesellschaft begibt oder über öffentlich-private Partnerschaften bei einzelnen Bauprojekten.
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