Knapp 800.000 Pflegekräfte erhalten seit dem 1. August 2011 einen gesetzlichen Mindestlohn. Pflegehilfskräfte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege bekommen im Osten 7,75 Euro und im Westen 8,75 Euro.
Für die 170.000 Beschäftigten der Branche beträgt der Mindestlohn in allen Regionen Deutschlands seit Anfang 2013 mindestens 7,50 Euro. Für einzelne Regionen im Osten bedeutete dies eine Lohnerhöhung um bis zu 60 Prozent. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.
Ob Straßenreiniger, Sortierkraft, oder Müllwerker: Für 160.000 Beschäftigte der Abfallwirtschaft gilt seit Februar ein Mindestlohn von bundeseinheitlich 8,68 Euro.
Für die etwa 2500 Beschäftigten gilt seit Oktober 2009 ein Mindeststundenlohn. Seit 1. November 2011 werden 11,53 Euro für einfache Tätigkeiten gezahlt, Facharbeiter erhalten 12,81 Euro.
Für ungelernte Arbeitnehmer der Branche mit etwa 100.000 Beschäftigten gilt eine Lohnuntergrenze von 9,75 Euro, Gesellen verdienen 12,00 Euro pro Stunde.
Die etwa 35.000 Beschäftigten erhalten seit April 2012 mindestens 8,00 Euro im Westen und 7,00 Euro im Osten.
Der Mindestlohn für die rund 700.000 Beschäftigten wurde angehoben. In der Innenreinigung werden seit 2012 nun mindestens 8,82 Euro im Westen (7,00 Euro im Osten) gezahlt, während Fassadenreiniger 11,33 Euro (8,88 Euro) erhalten.
Die etwa 84.000 Arbeitnehmer bekommen seit Jahresanfang bundeseinheitlich einen Mindestlohn von 11,20 Euro.
Für die etwa 414.500 Beschäftigten im Westen gilt seit dem 01. Juli ein Mindestlohn von 11,05 Euro für Werker und 13,40 Euro für Fachwerker. Die 127.600 Beschäftigten im Osten verdienen einheitlich mindestens 10,00 Euro.
Betroffen sind etwa 280.000 Arbeitnehmer, die ein Mindestentgelt von 9,90 Euro (8,85 Euro Ost) erhalten.
Für die rund 30.000 Gerüstbauer in Deutschland gibt es seit dem 01. August einen bundesweiten Mindestlohn. Erstmals wurde eine untere Lohngrenze von 9,50 Euro in Ost und West vereinbart.
Auch rund 23.000 Angestellte, die als Lehrer, Sozialpädagogen oder Handwerksmeister Jugendliche aus- und Arbeitslose weiterbilden, bekommen einen Mindestlohn. Er liegt je nach Tätigkeit bei mindestens 12,60 Euro im Westen und bei 11,25 im Osten.
In weiteren Branchen ist ein Mindestlohn rechtlich möglich, aber nicht in Kraft. Betroffen ist zum Beispiel die Branche Briefdienstleistungen: Für Briefzusteller war 2009 ein Mindestlohn von 9,80 Euro festgelegt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn aber im Januar 2010 gekippt, da er rechtswidrig zustandegekommen sei.
Für diese Branche liegen Mindestlohntarifverträge vor, die noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Vereinbart sind 10,52 pro Stunde.
Auch im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gibt es Mindestlohntarifverträge. Vereinbart wurde ein Mindestlohn von 9,75 bis 11,00 Euro pro Stunde.
Hier galt bis Ende 2008 ein Mindestlohn von 9,10 Euro bis 11,96 Euro. Ausführliche Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit und geltenden Mindestlöhnen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.





