Verlage vs. Google Was wird aus dem Leistungsschutzrecht?

Im Streit um die Darstellung von Presseinhalten bei Suchmaschinen fällt nun vor dem Landgericht Berlin eine Entscheidung.
Berlin Das Leistungsschutzrecht (LSR), mit dem Presseverleger Geld für die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte einfordern können, ist ein Thema, dass die Politik fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Kein Wunder, denn das Gesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Sommer 2013 unter heftigem Beschuss.
Die amtierende Bundesregierung hat es nur zum Teil zu verantworten. Denn beschlossen wurde es 2013 unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Nach dem Regierungswechsel wanderte die Zuständigkeit zu den Sozialdemokraten. Justizminister Heiko Maas (SPD) obliegt es nun, mit der Kritik an dem Gesetz umzugehen. Dass er mit dem in das Urheberrecht eingefügten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ auch nicht zufrieden ist, hat er schon kundgetan, als er im vergangenen Jahr im Handelsblatt-Interview freimütig einräumte, dass die gesetzlichen Grundlagen kein Problem lösten. „Wir sind dabei, das zu evaluieren“, sagte er damals.
Maas gab damit wieder, was Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, nämlich das Leistungsschutzrecht „hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele“ zu überprüfen. Das ist bisher aber nicht geschehen. Dabei ist schon lange offenkundig, dass das Gesetz umstritten ist.
Die Regelungen räumen zwar Verlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Suchmaschinenbetreiber wie Google sollen demnach für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen Lizenzen erwerben. Der Konzern will dafür aber nicht zahlen, weil aus seiner Sicht die praktizierte kostenfreie Nutzung der Verlagsinhalte durch den Wortlaut des Leistungsschutzrechtes gedeckt sei.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Nachdem im August 2014 etliche Verlage innerhalb der VG Media eine „Gratiseinwilligung“ erteilten, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären, zog die Verwertungsgesellschaft vor das Landgericht Berlin, um letzte Klarheit über den urheberrechtlichen Aspekt zu bekommen. Am Dienstag soll die Entscheidung verkündet werden. Die Verwertungsgesellschaft VG Media, die im Auftrag der Verlage, darunter Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont, Geld für die Nutzung von Verlagsinhalten eintreiben möchte, hofft auf eine Entscheidung in ihrem Sinne, damit sie von Google Schadenersatz verlangen kann.
Das ist allerdings ungewiss. Verschiedene Urteilsszenarien sind möglich.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.