Verschreibung neuer Medikamente Marktausschluss durch die Hintertür

Innerhalb von zwölf Monaten nach Erstzulassung muss der Hersteller mit Dossiers belegen, dass sein Präparat mindestens so gut wie die Konkurrenzprodukte ist.
Berlin Fünf Jahre ist es her, dass in Deutschland eine zweite Hürde für den Markzugang neuer Medikamente eingeführt wurde. Durfte bis dahin jedes zugelassene Arzneimittel zum vom Hersteller bestimmten Preis von Ärzten zu Lasten der Kassen verordnet werden, so gilt diese Erlaubnis seither nur noch für zwölf Monate nach Erstzulassung. In dieser Zeit muss der Hersteller mit Dossiers belegen, dass sein Präparat mindestens so gut wie Konkurrenzprodukte ist. Auf Basis dieser Bewertung muss er dann einen Erstattungspreis mit dem Spitzenverband der Krankenkassen verhandeln. Fast 160 Verfahren sind inzwischen abgeschlossen.
Ziel der Reform war es Medikamente billiger zu machen. Ziel war es ausdrücklich nicht, neue Medikamente vom Markt auszuschließen, nur weil sie nicht besser sind als ältere. Doch genau das geschieht offenbar, belegt eine Reihe von Dokumenten, die dem Handelsblatt vorliegen. Schuld sind die Akteure auf Landesebene bei Krankenkassen und Ärzten.
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