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Vertragslaufzeiten, Abofallen, Vorkasse Kampf den Kostenfallen: Neues Gesetzespaket laut SPD kurz vor dem Abschluss

Mit Blick auf die andauernde Coronakrise verspricht die SPD eine stärkere Entlastung der Haushalte. Dabei hat sie insbesondere überlange Verbraucherverträge im Blick.
20.04.2021 - 06:30 Uhr Kommentieren
Handyverträge laufen oft zwei Jahre. Wer es versäumt zu kündigen, ist meist noch ein weiteres Jahr gebunden. Quelle: dpa
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Handyverträge laufen oft zwei Jahre. Wer es versäumt zu kündigen, ist meist noch ein weiteres Jahr gebunden.

(Foto: dpa)

Berlin Wie lange darf ein Vertrag laufen, und darf er sich einfach automatisch verlängern, wenn man die Kündigung vergisst? Diese Fragen treiben die Politik schon länger um. Geht es nach der SPD, können Verbraucher schon bald mit Verbesserungen rechnen.

Die Sozialdemokraten wollen über schärfere Regeln für Verbraucherverträge eine finanzielle Entlastung der Haushalte in der Coronakrise erreichen. „Ein wichtiges Ziel unserer Verbraucherpolitik ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen möglichst großen Teil ihres Einkommens frei zur Verfügung haben und nicht in Abofallen oder ungewollten Verträgen feststecken“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt. Solche Kostenfallen seien nicht nur in Zeiten von Corona ein „großes Ärgernis“.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Laut Fechner stehen die Koalitionsfraktionen „kurz vorm Abschluss eines umfangreichen Paketes, um Verträge für Internet, Handy oder Fitnessstudios für Verbraucherinnen und Verbraucher fairer zu machen“.

Mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ werde noch in dieser Wahlperiode ermöglicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verträge schneller kündigen und zu günstigeren und für sie besseren Angeboten wechseln können, verspricht Fechner.

Die bisher üblichen automatischen Vertragsverlängerungen von bis zu einem Jahr sollen demnach abgeschafft werden, wie der Abgeordnete erläuterte. Überlange Vertragslaufzeiten und zu lange automatische Verlängerungen von Verträgen belasteten Betroffene nicht nur finanziell, sondern verhinderten auch einen Wechsel zu günstigeren und besser zum Bedarf passenden Angeboten.

Kritik von Experten

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die Wirksamkeit einer Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über eine bindende Vertragslaufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen. Verträge sollen nur dann automatisch über drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden dürfen, wenn das Unternehmen Kunden rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit hinweist. Diese Regelungen sollen durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat ergänzt werden.

Experten beurteilten die Pläne indes überwiegend kritisch. Zwar werde das Ziel der Regelungen, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu stärken, weitgehend geteilt, die Umsetzung lasse allerdings zu wünschen übrig, lautete der Tenor der Stellungnahmen der Sachverständigen in einer kürzlich durchgeführten Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss.

Christian Bereska vom Deutschen Anwaltverein erklärte etwa, dass die vorgesehene Laufzeitregelung in der Praxis mehr Verwirrung als Nutzen stiften könnte. Insgesamt gebe es nach wie vor kein echtes Bedürfnis für eine solche Änderung. Die vorhandene gesetzliche Regelung sei klar, handhabbar und einfach.

Kritik an der Laufzeitregelung kam auch von Rickmann von Platen vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten. Die vorgeschlagene Pflicht, zu jedem Vertrag mit einer 24-monatigen Laufzeit einen Vertrag über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von 12 Monaten anzubieten und für diese Verträge eine Preisobergrenze festzulegen, sei problematisch und ein erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Dies werde entschieden abgelehnt.

Die Grünen halten angesichts der aktuellen Krisensituation einen „umfassenderen Ansatz“ für einen besseren Verbraucherschutz für notwendig. „Die Bundesregierung darf nicht nur die Unternehmen im Blick haben, sie hat die Pflicht, Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig vor wirtschaftlichen Einbußen zu schützen und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben“, sagte die Verbraucherschutzexpertin der Fraktion, Tabea Rößner, dem Handelsblatt.

FDP setzt auf „nachhaltige Entlastung bei Steuern und Abgaben“

Rößner will etwa online Vertragskündigungen erleichtern. Dazu solle ein „elektronischer Kündigungsbutton“ eingeführt werden. Dafür plädiert auch der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak.
Denn ein Vertrag im Internet sei schnell geschlossen, oftmals genüge dafür ein Klick, sagte Luczak. Den Vertrag wieder zu kündigen sei dagegen oftmals wesentlich schwerer. „Auch hier wollen wir endlich vorankommen und eine unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit in Form eines Kündigungsbuttons schaffen.“

Die Grünen-Politikerin Rößner spricht sich überdies dafür aus, die Vorkasse bei Reisen „einzugrenzen“. Das will auch die SPD. „Ein weitgehender Verzicht auf große Vorauszahlungen bei Reisebuchungen ist ein guter Ansatz, den Verbraucherschutz zu erhöhen“, sagte der Rechtspolitiker Fechner. „Und die Bezahlung eines Flugtickets erst bei Flugantritt schützt nicht nur die Fluggäste, sondern auch Reisebüros wären von belastenden Vorauszahlungen entlastet.“

Mit dem Thema soll sich nach einem Vorstoß des saarländischen Verbrauchschutzministers Reinhold Jost (SPD) auch die Verbraucherschutzminister-Konferenz bei ihrem nächsten Treffen im Mai befassen. „100 Prozent Vorkasse geht gar nicht“, sagte Jost. Er setzt sich für eine deutliche Verringerung der Vorab-Zahlungen ein – und für eine automatische Rückerstattung, wenn die Reise nicht stattfindet. Gerade in der Corona-Pandemie sei das für Verbraucher wichtig.

Die FDP sieht insbesondere die Entlastungsversprechen der Bundesregierung skeptisch. Man freue sich zwar über jeden Vorschlag zur Entlastung der Verbraucher und für mehr Wettbewerb, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, dem Handelsblatt.

Aber die erst im Frühling ausbezahlten November-Hilfen oder die verschleppte Unterstützung der Soloselbstständigen zeigten: „Diese Bundesregierung ist außerordentlich schlecht darin ist, schnell und unbürokratisch zu helfen.“ Deshalb setzten die Liberalen auf eine „nachhaltige Entlastung bei Steuern und Abgaben zugunsten der Verbraucher, statt erneut auf schlecht organisierte Umverteilung“.

Mehr: Verbraucher sollen bei kürzeren Handyverträgen künftig mehr bezahlen.

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