Vorratsdatenspeicherung Messenger-Dienste werden verschont
WhatsApp und Co. bleiben weiterhin von der Vorratsdatenspeicherpflicht ausgenommen.
Berlin Sie ist eines der Dinge, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) immer wieder beschäftigen: die Vorratsdatenspeicherung. Das entsprechende Gesetz verpflichtet klassische Telekommunikationsunternehmen dazu, ab dem 1. Juli 2017 die Dauer der Anrufe ihrer Kunden, Standortdaten, die bei Handygesprächen anfallen, und IP-Adressen für mehrere Wochen zu speichern. Ermittler sollen dann bei Bedarf darauf zurückgreifen können, etwa, um Terroranschläge zu verhindern oder aufzuklären.
Bisher sind die relativ neuen Dienste wie Skype, WhatsApp, der Facebook-Messenger oder Threema von dieser Speicherpflicht ausgenommen. De Maizière fordert seit Monaten, dass auch sie als Telekommunikationsdienste unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen. Er hatte auf Änderungen der entsprechenden Gesetze noch in dieser Legislaturperiode gehofft, die Innenminister der Länder unterstützen seine Forderung, ebenso der Bundesrat. Man sei in Gesprächen, hieß es noch bis vor kurzem aus dem Innenministerium.
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