Vorratsdatenspeicherung: SPD macht bei Anti-Terror-Befugnissen Druck auf Justizminister Buschmann
Berlin. Angesichts der wieder wachsenden islamistischen Terrorgefahr steigt in der Ampelkoalition der Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), eine Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu blockieren. „Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, dem Handelsblatt.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), plädierte für eine gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen. „Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können.“
Auch die Länder drängen auf eine Rechtsgrundlage zur Datenspeicherung. „Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem Handelsblatt. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU), forderte Buschmann auf, „seine aus der Zeit gefallene Blockadehaltung aufzugeben“. Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung hierzulande ausgesetzt.
Dass die SPD bei dem Thema jetzt vorankommen will, ist auch der angespannten Sicherheitslage geschuldet. Der Terroranschlag nahe Moskau mit über 140 Toten und vielen Verletzten lässt die Sorgen um die innere Sicherheit etwa bei der Fußball-EM in diesem Sommer wachsen. „Die Gefahr durch islamistischen Terrorismus bleibt akut“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
EuGH hält anlasslose Speicherung allein von IP-Adressen für vertretbar
Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten zählt zu den Streitthemen innerhalb der Ampelregierung. Justizminister Buschmann favorisiert das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“. Dabei muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Innenministerin Faeser sieht in dem Verfahren keinen Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen.
Auch der SPD-Abgeordnete Wiese gab zu bedenken, dass Buschmanns Vorschlag „zwingend“ eine Datenspeicherung voraussetze, „da man nur etwas einfrieren kann, was bildlich gesprochen schon im Kühlschrank drin ist“.
Eine Neureglung digitaler Überwachungsmöglichkeiten haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Man wolle „die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“. Dabei geht es um Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern – das heißt, wer wann wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2022 gab der Debatte neuen Schwung. Die Richter setzten der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland zwar enge Grenzen, hielten jedoch in ihrer Entscheidung auch fest, dass die anlasslose Speicherung allein von IP-Adressen für Ermittlungen vertretbar sei.
Wenig später legte Buschmann einen Vorschlag für ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren vor. Sein Gesetzentwurf hängt seitdem in der regierungsinternen Ressortabstimmung fest. Dem Vernehmen nach strebt Faeser einen gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Speicherung von IP-Adressen an.
Polizeigewerkschaften warnen: „Übertriebener Datenschutz ist indirekter Täterschutz“
Diese Adressen werden bei einer Einwahl ins Internet vergeben und können Internetanschlüssen eindeutig zugeordnet werden. Für die Polizei sind sie zur Identifizierung von Tatverdächtigen daher in der Regel der vielversprechendste Ermittlungsansatz. Derzeit werden die IP-Adressen allerdings meistens nach wenigen Tagen gelöscht.
Deshalb stößt auch die Blockadehaltung von Justizminister Buschmann auf Unverständnis. „IP-Adressen sind nichts anderes als die Seriennummern der Tatmittel“, sagte Thüringens Innenminister Maier. „Diese nicht kennen zu wollen, erschwert die Strafverfolgung deutlich.“ Denn wer die Anschrift krimineller digitaler User nicht kennt, „der befindet sich bei der Verbrechensbekämpfung im World Wide Web auf einem Blindflug“.
Auch Brandenburgs Innenminister wies darauf hin, dass sich Kriminalität bis hin zur schwerwiegenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zunehmend in den digitalen Raum verlagere. Daher komme man an der Vorratsdatenspeicherung nicht vorbei. „Das muss auch Minister Buschmann endlich einsehen“, sagte der CDU-Politiker. Die Bundesregierung müsse nun den vom EuGH klar definierten Rahmen gesetzlich ausschöpfen. „Alles andere wäre eine vorsätzliche Vernachlässigung des Schutzes der Bürger vor schwerwiegenden Gefahren“, warnte Stübgen.
Justizminister Buschmann über den Zustand der FDP, eine neue Behördenkultur und Elektromusik
Darauf weisen auch Experten hin. „Die Speicherung von IP-Daten ist in nahezu allen Kriminalitätsbereichen von enormer Bedeutung, da wir seit Jahren eine Verlagerung von Kriminalität aus dem analogen in den digitalen Bereich feststellen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, dem Handelsblatt. „Umso fragwürdiger ist es, dass Bundesjustizminister Buschmann hier weiterhin in einer Blockadehaltung zu verharren scheint und immer noch keinen Gesetzentwurf vorlegt hat, der die Möglichkeiten, die der EuGH bei der anlasslosen Speicherung von IP-Daten eröffnet hat, bestmöglich nutzt.“
Handlungsbedarf sieht auch Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Zu einer effektiven Gefahrenabwehr als auch Strafverfolgung gehören moderne Ermittlungsinstrumente“, sagte Poitz. Nötig sei nun eine „praxisnahe und damit realitätsnahe Regelung für den polizeilichen Umgang mit Kommunikationsverkehrsdaten“.
Poitz warnte: „Übertriebener Datenschutz ist indirekter Täterschutz.“ Für Ermittlerinnen und Ermittler sei das „höchst unbefriedigend“, und auch aus der Perspektive eines Opfers sei das „kein haltbarer Zustand“.
Ähnlich sieht es der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. „Politisches und polizeiliches Ziel muss es sein, Anschläge zu verhindern, bevor sie geschehen“, sagte Teggatz. „Eine Blockade des Justizministers ist demnach nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern möglicherweise auch grob fahrlässig.“
Der SPD-Fraktionsvize Wiese hofft nun auf eine zeitnahe Lösung innerhalb der Ampelkoalition. Sein Fraktionskollege Castellucci ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass es Bundesinnenministerin Faeser gelingt, zusammen mit Herrn Buschmann bald einen tragfähigen Kompromiss vorzulegen.“
