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Vorratsdatenspeicherung Wichtige Anti-Terror-Maßnahme vor dem Aus

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland für rechtwidrig erklärt. Aus Sicht von Experten ist damit die Vorratsdatenspeicherung gescheitert.
23.06.2017 - 14:34 Uhr
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung steht möglicherweise auf der Kippe, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger nicht speichern muss. Quelle: dpa
Netzwerkzentrale.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung steht möglicherweise auf der Kippe, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger nicht speichern muss.

(Foto: dpa)

Berlin Manch einer wird sich in diesen Tagen verwundert die Augen reiben, wenn er feststellt, was für Widersprüchlichkeiten die Sicherheitspolitik in Deutschland offenbart. Denn just an dem Tag, an dem die Große Koalition die Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp beschließt, fliegt ihr die Vorratsdatenspeicherung (VDS) um die Ohren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat das Instrument kurz vor ihrer Einführung für unzulässig erklärt.

Ab dem 1. Juli sollten eigentlich Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Doch mit dem Gerichtsbeschluss vom Donnerstag wurde diese gesetzliche Pflicht praktisch infrage gestellt. Die konkrete Entscheidung gilt zwar (zunächst) nur für ein IT-Unternehmen aus München, das geklagt hatte, weil es die Internetzugangsdaten seiner Kunden nicht speichern wollte (Az. 13 B 238/17). Doch nach Einschätzung der Grünen und mehrerer Datenschützer sendet der Beschluss ein Signal von viel größerer Tragweite.

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