Vorstoß des Justizministeriums Neue Protokolle sollen vor Falschberatung schützen

Handschlag nach dem Vertragsabschluss: Das Justizministerium will die vorangehende Beratung für Anleger verbessern.
Berlin/München Das Bundesjustizministerium will Anleger besser vor falscher oder schlechter Finanzberatung schützen. Es sei zu überlegen, ob man die Beratungsprotokolle, die Banken und Versicherer nach einem Anlagegespräch anfertigen müssen, "nicht standardisieren sollte, damit bestimmte Punkte in jedem Fall immer abgefragt und dokumentiert werden", sagte Justizstaatssekretär Gerd Billen der "Süddeutschen Zeitung".
Auch sei denkbar, Beratungsgespräche generell aufzeichnen zu lassen. Auf EU-Ebene werde das Thema ohnehin bereits diskutiert. "Das hätte den Vorteil, dass wirklich alles, was besprochen wurde, auch festgehalten wird." So solle Anlegern der Beweis erleichtert werden, falsch beraten worden zu sein.
Mit dem Vorstoß reagiert das Justizministerium der Zeitung zufolge auf eine Studie, die es am (heutigen) Mittwoch veröffentlichen wolle. Sie komme zu dem Ergebnis, dass die meisten Beratungsprotokolle den Anlegern nicht den vom Gesetzgeber erhofften Schutz bringen, sagte Billen dem Blatt.
"Ziel der Protokollpflicht war, den Kunden ein Dokument in die Hand zu geben, mit dem sie im Zweifelsfall vor Gericht beweisen können, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist", sagte Billen. "Zudem sollten die Protokolle sicherstellen, dass sich Berater und Kunde umfassend Gedanken darüber machen, welche finanziellen Mittel der Kunde hat, welche Ziele er verfolgt und wie er sie am besten erreichen kann."
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Die Studie zeige nun aber, dass in der Praxis vieles nicht so laufe, wie der Gesetzgeber sich das erhofft habe, kritisierte der Staatssekretär. "Denn wenn die Protokolle gar nicht oder nur unvollständig angefertigt werden, erfüllen sie ihren Zweck nicht." Es müsse aber verhindert werden, dass Anlegern Finanzprodukte angedreht würden, die für ihn gar nicht geeignet seien.
Gegen eine allgemeine Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen spreche allerdings, dass man den Arbeitnehmerdatenschutz beachten müsse. "Außerdem wäre damit nicht sichergestellt, dass auch wirklich alles besprochen wird, was wichtig ist."
Verluste durch den Verkauf ungeeigneter Anlageprodukte werden von Wirtschaftsfachleuten in Deutschland auf jährlich bis zu 50 Milliarden Euro geschätzt.
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