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WärmewendeMinisterium rechnet mit neun Milliarden Euro Kosten für neue Heizungen

Das Wirtschaftsministerium legt Zahlen vor, welche Kosten durch die Umrüstung auf klimafreundliche Heizungen entstehen. Mittelfristig soll sich das neue Gesetz für Hausbesitzer aber auszahlen.Julian Olk 03.04.2023 - 13:50 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Foto: IMAGO/Zoonar

Berlin. Die Bundesregierung schätzt, dass die privaten Haushalte in Deutschland bis 2028 mehr als neun Milliarden Euro pro Jahr ausgeben müssen, um klimafreundliche Heizungen zu installieren. Das geht aus dem umstrittenen Gesetzentwurf zu Energie in Gebäuden hervor, auf den sich die Regierung inzwischen geeinigt und den das Wirtschaftsministerium am Montag veröffentlicht hat. Noch im April soll es vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Das Ressort von Minister Robert Habeck (Grüne) rechnet neben den Kosten wegen der Umrüstung allerdings auch mit hohen Einsparmöglichkeiten für die Haushalte. Elf Milliarden Euro sollen sie über einen Zeitraum des Betriebs der neuen Heizungen von 18 Jahren sparen. Die Einsparungen sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Öl- und Erdgaspreise in den kommenden Jahren deutlich steigen werden. Auf der anderen Seite wird erwartet, dass die Preise für erneuerbare Energien allmählich sinken.

Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Neben Wärmepumpen sollen dann zum Beispiel Solarthermie oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung genutzt werden. Bei Hybrid-Heizungen deckt die Wärmepumpe die Grundversorgung, die Gasheizung springt an kalten Tagen ein.

Bestehende Öl- und Gasheizungen können weitergenutzt, beschädigte Heizungen können repariert werden. Wo dies nicht möglich ist, erleichtern Übergangsfristen den Austausch. Fällt beispielsweise eine Heizungsanlage aus, muss in einer Übergangszeit von drei Jahren eine Gasheizung eingebaut werden. Ist ein Anschluss an eine Zentralheizung vorgesehen, kann dieser Zeitraum auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Wärmewende: Details zu sozialer Abfederung weiter offen

Für den Austausch soll zudem ein Förderprogramm aufgelegt werden. Die Bundesregierung lässt die Frage nach der genauen Ausgestaltung der Hilfen aber noch offen. Das Wirtschaftsministerium hat lediglich angekündigt, dass die bestehenden Fördermaßnahmen für die Umstellung auf erneuerbare Wärme angepasst werden. So wolle die Bundesregierung die Wärmewende „sozial flankieren“.

Wärmepumpen werden bislang pauschal mit bis zu 40 Prozent gefördert.

Foto: dpa

Wärmepumpen werden bislang pauschal mit bis zu 40 Prozent gefördert. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte angekündigt, die Subvention so zu verändern, dass einkommensschwächere Haushalte stärker profitieren. Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit der steuerlichen Förderung von Energiesparmaßnahmen bei der Sanierung von Eigentumswohnungen bestehen.

Das Gesetz sieht zudem Übergangsfristen für den Austausch von Heizsystemen vor. Ein wichtiger Punkt für Besitzer von Gas-Etagenheizungen mit defekten Geräten ist, dass sie sich mit den anderen Hausbewohnern zusammentun und gemeinsam eine klimafreundliche Lösung finden sollen.

Die kaputte Heizung kann gegen eine gebrauchte konventionelle Gastherme ausgetauscht werden. Diese muss aber innerhalb von drei Jahren durch eine Heizung ersetzt werden, die 65 Prozent erneuerbare Energien verwendet.

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Für die übrigen Bewohner gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, bis auch sie eine klimafreundliche Heizung eingebaut haben. Eine alternative Lösung wäre, einen Fernwärmeanschluss für das Haus zu beschaffen.

Mit Agenturmaterial

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