Wahlrecht Mappus’ letzte Rettung
Vorläufiger Höhepunkt des Wahljahres
Stuttgart Bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der er einen Kandidaten und zugleich dessen Partei wählt. Der Stimmkreisbewerber mit den meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise zieht direkt als Abgeordneter in den Landtag in Stuttgart ein. Daneben werden aber auch noch 50 „Zweitmandate“ in einem relativ komplizierten Verfahren verteilt.
Brisant ist das baden-württembergische Wahlrecht, weil es - ähnlich wie die kürzlich vom Kieler Verfassungsgericht verworfenen Regelungen in Schleswig-Holstein - große Parteien etwas bevorteilt.
Berechnet werden die „Zweitmandate“ nach dem Stimmenverhältnis der Parteien in den vier Regierungsbezirken Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Freiburg, um eine regionale Ausgewogenheit über das ganze Land hinweg zu gewährleisten. Allerdings müssen die Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht haben.
Angewandt wurde bei früheren Wahlen ein Auszählverfahren, das nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d'Hondt (1841-1901) benannt ist. Dadurch ergaben sich Vorteile für die stärksten Parteien. Nach der Wahl 2006 wurde das Verfahren umgestellt. Künftig wird nach dem Muster des französischen Mathematikers Jean-André Sainte-Lague und des Deutschen Hans Schepers gezählt.
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