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WahlrechtsreformBundestag: Ampel-Politiker wollen Zahl der Sitze begrenzen

Politiker von SPD, Grünen und FDP machen einen Vorschlag für ein verändertes Wahlrechtsystem. Die Zahl der Mandate im Parlament soll so auf 598 begrenzt werden. Aber es gibt Bedenken.Frank Specht, Dietmar Neuerer 18.05.2022 - 16:54 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Ist das Parlament zu groß? Derzeit hat es 736 Sitze.

Foto: IMAGO/Political-Moments

Politiker der Ampelkoalition nehmen einen neuen Anlauf für die seit Jahren vergeblich versuchte Wahlrechtsreform. Die Obleute von SPD, Grünen und FDP in der dafür eingesetzten Bundestagskommission, Sebastian Hartmann, Till Steffen und Konstantin Kuhle, haben in einem Gastbeitrag für die „FAZ“ vorgeschlagen, die Zahl der Sitze im Bundestag auf 598 zu begrenzen. Damit seien „übergroße, nicht arbeitsfähige Bundestage ausgeschlossen“, so Hartmann.

Aktuell sitzen 736 Abgeordnete im Parlament. Die Zahl der Sitze ist vor allem wegen sogenannter Überhangmandate immer größer geworden. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate holt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Seit 2013 werden die Überhangmandate durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen.

Auch künftig soll anhand der Zweitstimmen berechnet werden, wie viele Mandate jeder Partei in einem Bundesland zustehen. Übersteigt die Zahl der Direktmandate den Sitzanteil, gehen nach dem Vorschlag die Kandidaten mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus.

Damit der entsprechende Wahlkreis trotzdem im Bundestag vertreten ist, gibt es eine zweite Erststimme, die „Ersatzstimme“, mit der Wähler eine zweite Präferenz angeben können.

Die für den nicht zum Zuge kommenden Direktkandidaten abgegebene Ersatzstimme wird dann diesem Bewerber zugeschlagen. Das Wahlkreismandat erhält der Kandidat, auf den insgesamt die meisten Stimmen im Wahlkreis entfallen.

Ex-Verfassungsrichterin sieht rechtliche Risiken

Die Ex-Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff sieht aber verfassungsrechtliche Risiken. Wenn Wahlkreiskandidaten nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie die meisten Stimmen erzielt haben, berühre das „die Gleichheit des Einflusses jedes Wählers auf die Zusammensetzung des Bundestages“, sagte sie dem Handelsblatt. „Der irritierende Effekt, dass jemand nicht gewählt ist, obwohl er oder sie dem Stimmenanteil nach gewonnen hat, könnte außerdem Wählervertrauen kosten.“ Das seien „verfassungsrechtlich relevante Gesichtspunkte“.

Allerdings könne die verfassungsrechtliche Problematik durch die von der Koalition geplante Einführung einer Ersatzstimme „deutlich abgemildert“ werden, so Lübbe-Wolff. „Außerdem sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewisse Einschränkungen des gleichen Werts jeder Stimme hinnehmbar, wenn sie einem Zweck dienen, der verfassungsrechtlich gleiches Gewicht hat wie die Stimmrechtsgleichheit.“

Es komme darauf an, ob die Begrenzung der Zahl der Mandate als ein derart gewichtiger Zweck gelten könne. Diese Frage wäre eindeutiger zu beantworten, wenn die Maximalgröße des Bundestages im Grundgesetz festgeschrieben würde, sagte Lübbe-Wolff.

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Auch der Staatsrechtler Joachim Wieland setzt eine Verfassungsänderung voraus. „Auf diesem Weg könnte ohne Weiteres eine Ersatzstimme eingeführt werden“, sagte er dem Handelsblatt. Problematisch bleibe, dass manche Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen würden, obwohl sie in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen errungen hätten.

Ein solches Ergebnis stünde in einem „erheblichen Spannungsverhältnis zum Mehrheitsprinzip als Kern des Demokratieprinzips“, das nach der „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes durch eine Verfassungsänderung nicht berührt werden dürfe.

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