HB BERLIN. „Verbleibende Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften sollen beseitigt werden“, heißt es in einem Reuters am Dienstag in Berlin vorliegenden Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen. Künftig soll es Partnern in einer Homo-Ehe erlaubt werden, Unterhaltsleistungen an ihre Lebensgefährten als Sonderausgaben steuerlich zu verrechnen. Dies solle die Alternative zum Ehegattensplitting darstellen. Im Falle des Todes eines Lebenspartners sollen die gleichen Vererbungsregelungen gelten wie auch unter Ehepaaren. Gleiches gilt auch für die steuerlichen Vorschriften bei Schenkungen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister (CDU), sagte Reuters, „der vorliegende Gesetzesentwurf ist nicht zustimmungsfähig.“ Der CSU-Finanzexperte Bartholomäus Kalb bezeichnete die Pläne als einen Schlag gegen die verfassungsrechtlich geschützte Ehe.
Bereits 2000 hatte die Koalition versucht, ein entsprechendes Gesetzes-Paket zur Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe heterosexueller Paare durchzusetzen. Sie war aber am erbitterten Widerstand von CDU und CSU im Bundesrat gescheitert. Auch die katholische Kirche hatte der Koalition die Förderung „unsittlicher Verhaltensweisen“ vorgeworfen.
Lediglich die Teile des Gesetzesvorhabens, die keine Zustimmung der Länderkammer brauchten, waren umgesetzt worden. Auch für das neue Gesetzespaket ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Allerdings dürften die Chancen auf eine Umsetzung diesmal höher sein, weil das unionsregierte Hamburg im Sommer 2004 einen ähnlichen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgelegt hatte.