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Wirtschaftskriminalität Betrug, Korruption oder Umweltdelikte: Unternehmenssanktionen werden kommen

Für diese Legislatur haben Union und SPD das Thema Unternehmenssanktionen aufgegeben. Doch vom Tisch ist es nicht, wie eine Analyse zeigt.
16.08.2021 - 13:08 Uhr 1 Kommentar
Die Dieselaffäre hat Volkswagen Milliardenstrafen eingebracht. Quelle: dpa
Auspuff eines Volkswagen

Die Dieselaffäre hat Volkswagen Milliardenstrafen eingebracht.

(Foto: dpa)

Berlin Dieselaffäre und Cum-Ex-Skandal – mit Blick auf solche Firmenverfehlungen hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag festgelegt: „Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird.“

Doch obwohl mittlerweile ein 148 Seiten starker Gesetzentwurf vorliegt, werden die geplanten Unternehmenssanktionen in dieser Legislatur nicht mehr kommen. Am Ende bestand in zu vielen Punkten noch Uneinigkeit. Müssen Firmen, aus denen heraus Straftaten wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikte begangen werden, nun hierzulande keine Milliardenbußgelder mehr fürchten?

Eine Analyse zeigt: Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Unternehmen in naher Zukunft auf schärfere Regelungen einstellen müssen. Zwar taucht ein neues Sanktionsrecht in den Wahlprogrammen von Union und SPD nicht mehr auf. Doch auf Nachfrage zeigen sich die beiden Parteien grundsätzlich offen dafür. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, sagte dem Handelsblatt: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ehrliche Unternehmen geschützt werden müssen, indem die Sanktionsmöglichkeiten für schwarze Schafe erhöht werden.“ Gerade erst hätten Betrügereien von Unternehmen mit Coronatests gezeigt, wie sinnvoll solche Regelungen wären.

Die Union will Rechtsverstöße in der Wirtschaft „gezielt bekämpfen“, nicht aber Unternehmen „generell kriminalisieren“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak.

Übermäßige Belastungen von Unternehmen durch unverhältnismäßig hohe Sanktionen oder Rechtsunsicherheiten bei der Strafzurechnung und Strafzumessung seien mit der Union nicht zu machen. „Wir wollen einen Regelungsrahmen, der Anreize für Unternehmen schafft, sich rechtstreu zu verhalten und mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren“, sagte Luczak. „Dafür sind wir auch in Zukunft offen und gesprächsbereit.“

SPD: „In diesem Punkt wird die FDP große Flexibilität beweisen“

Die Grünen haben unter dem Rubrum „Konsequent gegen Korruption“ eine ganze Passage in ihrem Wahlprogramm möglichen Unternehmenssanktionen gewidmet. Da heißt es: „Um zu verhindern, dass Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können.“

Als Sanktionen nennen die Grünen etwa den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge oder die Schadenswiedergutmachung. Zudem will die Partei ein öffentliches Sanktionsregister einführen.

Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner sagte dem Handelsblatt: „Wir halten ein Gesetz zu Unternehmenssanktionen weiterhin für erforderlich und wollen Unternehmen bei Rechtsverstößen künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen.“ Sonst seien die ehrlichen Unternehmen die Verlierer. Kellner erklärte: „Korruptionsaffären müssen wirksam geahndet werden. Dafür werden wir uns einsetzen.“

Im Wahlprogramm der Liberalen tauchen Unternehmenssanktionen hingegen mit keinem Wort auf. Auf Nachfrage teilte die FDP mit, die größte Abschreckungswirkung, Straftaten zu begehen, habe immer noch die individuelle Haftung. „Gerade vor dem Hintergrund der sehr hohen Belastungen der deutschen Wirtschaft durch die Politik der Großen Koalition und durch Corona sind zusätzliche Belastungen durch ein Unternehmensstrafrecht der falsche Weg“, heißt es weiter.

Dass die Liberalen Unternehmenssanktionen am Ende blockieren würden, glaubt die SPD indes nicht. „In diesem Punkt wird die FDP große Flexibilität beweisen“, meint SPD-Rechtsexperte Fechner. Schließlich könne sie ihren Wählern nicht noch einmal sagen, dass sie lieber in die Opposition gehe als zu regieren.

OECD fordert Regelung von Deutschland

Auch Wirtschaftsstrafrechtler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg geht davon aus, dass auf die deutschen Unternehmen in absehbarer Zeit ein neues Sanktionsrecht zukommt: „Das geltende Recht ist veraltet, lückenhaft und widersprüchlich.“ Deutschland sei, wie so oft im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, ein Nachzügler der internationalen und europäischen Rechtsentwicklung.

Kubiciel, der eine Forschungsstelle zum Unternehmensstrafrecht leitet, verweist auch darauf, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Deutschland jüngst ausdrücklich aufgefordert hat, endlich entsprechende Reformen einzuleiten.

Der bereits vorliegende Gesetzentwurf sei „mit einigen anzupassenden Details“ auch für die künftige Regierung brauchbar, meint der Rechtsexperte. Einzig bei den Regelungen zu internen Ermittlungen müssten noch „dringende Umbauarbeiten“ vorgenommen werden.

Mehr: Die großen Schwachpunkte im Unternehmensteuerrecht ist die Politik nicht angegangen.

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1 Kommentar zu "Wirtschaftskriminalität: Betrug, Korruption oder Umweltdelikte: Unternehmenssanktionen werden kommen"

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  • Deutschland das Land in dem strafrechtliches Verhalten welches aus einem Unternehmen heraus begangen wird mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert wird aber Menschen die mit mehr als 1,6 Promille einen E-Scooter oder Fahrrad fahren spüren das scharfe Schwert des Strafrechts.

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