Am 22. Februar 2002 wurde durch die Bundesregierung unter Gerhard Schröder eine Kommission mit dem Namen „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – kurz „Hartz-Kommission“ – eingesetzt. Sie gilt als Startschuss für die späteren Hartz-Reformen.
Peter Hartz ist ein ehemaliger deutscher Manager, der die „Hartz-Kommission“ leitete. Er war bis Juli 2005 der Personalvorstand und Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Nach ihm wurden die Arbeitsmarktreformen benannt.
Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt und traten zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 1. Februar 2006 in Kraft.
Das Ziel der Kommission war es, die Arbeitslosenzahl von damals offiziell vier Millionen innerhalb von vier Jahren zu halbieren. Die Kommission legte im August 2002 einen Bericht vor.
Hartz I beinhaltet einen Gleichstellungsgrundsatz: Leiharbeitnehmer müssen demnach zu denselben Bedingungen wie Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens beschäftigt werden. Im Klartext: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt und gleiche Urlaubsansprüche.
Hartz II regelt geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient. Der Beitragssatz zur Krankenkasse wird von zehn auf elf Prozent des Bruttolohnes erhöht und der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von zwei Prozent des Bruttolohnes.
Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003“ organisierte die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit). Die Kommission erhoffte sich davon eine Effizienzsteigerung.
Ab dem 1. Januar 2005 wurde die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige vollzogen. Das Einkommen wurde auf ein Niveau unterhalb der bis dahin geltenden Sozialhilfe festgelegt.
Das ehrgeizige Ziel des Hartz-Konzepts, die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf zwei Millionen Arbeitslose zu senken, wurde nicht erreicht. Gewerkschaften kritisieren die hohen Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger.
Der Gegenseite gehen die Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger nicht weit genug: Sie sehen in der Bundesrepublik eine übermäßige Erwartungshaltung der Menschen an den Staat als Versorger.
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