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Zeitungsbericht Freihandelsabkommen mit Kanada abgelehnt

Kritiker warnen: Unverhältnismäßig hoher Investorenschutz beim Freihandel könnte nationale Rechtsprechung unterlaufen. Nun sieht Berlin Probleme beim Abkommen der EU mit Kanada - und damit auch für die Pläne mit den USA.
26.07.2014 Update: 26.07.2014 - 16:54 Uhr Kommentieren
Freihandel mit Abkommen: Offenbar konnte eine Einigung in den Verhandlungen zwischen Kanada und der EU erzielt werden. Quelle: dpa

Freihandel mit Abkommen: Offenbar konnte eine Einigung in den Verhandlungen zwischen Kanada und der EU erzielt werden.

(Foto: dpa)

Berlin Deutschland lehnt das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) einem Bericht zufolge in jetziger Form ab - aus Sorge vor Rechtsproblemen durch besonderen Schutz für Investoren. Damit könnte auch das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) gefährdet sein, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag). Das Blatt zitierte einen namentlich nicht genannten hohen Beamten der EU-Kommission in Brüssel mit den Worten, werde das Abkommen mit Kanada abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) setzt auf einen Erfolg von TTIP, weil sie in dem Abkommen große Chancen für die deutsche Wirtschaft sieht.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums teilte auf Anfrage mit, die Regierung werde den Text für CETA, den die Kommission nach Abschluss der Verhandlungen an die Mitgliedstaaten schicke, genau prüfen. Er verwies auf eine Stellungnahme des Ministeriums von Ende Juni: „Die Bundesregierung erachtet Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren mit Staaten, die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten, nicht für erforderlich.“

Zu TTIP erklärte der Sprecher: „Die Bundesregierung hat klar gemacht, dass sie keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren sieht, da die USA EU-Investoren ausreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten bieten. US-Investoren haben in Deutschland ebenfalls ausreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten.“

Die Zeitung schreibt unter Berufung auf deutsche EU-Diplomaten, Berlin sei zwar grundsätzlich bereit, CETA im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren. Würde umfangreicher Investorenschutz mit Kanada vereinbart, könne man dies den USA in dem geplanten Abkommen mit der EU kaum verweigern.

Kritiker befürchten, dass kanadische - oder später amerikanische Investoren - die Europäische Union oder einzelne Länder vor Schiedsgerichte ziehen und nationale Regelungen schwächen könnten.

Die Grünen beklagen, solche Investorenschutzklauseln ermöglichten den Unternehmen gegen Staaten zu klagen, wenn sie sich in ihrem unternehmerischen Handeln behindert sehen. Solche Schiedsgerichte stellten ein paralleles Rechtswesen dar, das die Demokratie aushöhle und jede Entwicklung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, ökologische und soziale Entwicklung in Europa ausbremsen könne.

  • rtr
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