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Zentrales Register Bundesregierung treibt einheitliches Register für Unternehmensdaten voran

Zum Chaos bei den Corona-Hilfen kam es, weil die Behörden keine verlässlichen Daten über die Unternehmenslandschaft haben. Die Regierung will nun Abhilfe schaffen.
27.04.2021 - 13:18 Uhr Kommentieren
Auch bei den Corona-Hilfen kam es wegen der schlechten Datenlage zu Chaos. Quelle: dpa
Corona-Hilfen

Auch bei den Corona-Hilfen kam es wegen der schlechten Datenlage zu Chaos.

(Foto: dpa)

Berlin Rund 120 Register gibt es in Deutschland, die Unternehmensdaten erfassen. Informationen wie Firmenname, Rechtsform oder Wirtschaftszweig liegen über diese Datenbanken verstreut, werden uneinheitlich von den jeweiligen Behörden und Registergerichten erfasst – und das meist, ohne die Informationen untereinander abzugleichen. Für Unternehmen ist das ein Ärgernis: Wenn sich ihre Daten ändern, müssen sie sich für jedes Register einzeln um eine Korrektur kümmern.

Die Bundesregierung macht sich jetzt daran, diesen Zustand zu ordnen. Die über das Land verteilten Informationen sollen nach und nach in einer Datenbank zusammengeführt und mit einer eindeutigen Identifikationsnummer je Unternehmen verknüpft werden. Die Rechtsgrundlage dafür verabschiedete das Kabinett am Dienstag: Das „Unternehmensbasisdatenregistergesetz“ soll noch vor der Bundestagswahl im September Gesetz werden.

Der Name des Gesetzes lädt nicht unbedingt ein, sich mit der Materie näher zu beschäftigen. Aber Experten räumen dem Projekt eine enorme Bedeutung ein: „Ein einheitliches Register für die Stammdaten entlastet nicht nur die Unternehmen von unnötiger Bürokratie“, sagte Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats, dem Handelsblatt. Das einheitliche Register sei zudem eine wichtige Voraussetzung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Dort hat Deutschland bekanntlich einigen Nachholbedarf. Das Fehlen einer soliden Datengrundlage über die deutsche Unternehmenslandschaft habe auch zum Chaos bei den Wirtschaftshilfen in den vergangenen Monaten beigetragen, sagt Ludewig: „Hätten wir heute schon ein solches Basisregister zur Verfügung, wäre die Auszahlung der Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie viel schneller möglich gewesen.“

Das beim Kanzleramt angesiedelte Expertengremium schätzt das Potenzial für direkte Entlastungen der Unternehmen auf 216 Millionen Euro jährlich, hinzu kämen indirekte Entlastungen von bis zu einer Milliarde Euro. In der Wirtschaft wird das Vorhaben daher begrüßt: Die Einführung sei „ein wichtiger Baustein, um Unternehmen zumindest teilweise von Berichtspflichten zu entlasten, die leider trotz aller Versprechungen immer weiter zunehmen“, sagt Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).

Registermodernisierungsgesetz für Informationen der Bürger

Das Basisregister für Unternehmensdaten ist eines von drei Gesetzesvorhaben, mit denen die Große Koalition die Verwaltung in Bund und Ländern digitalisieren will. Im März verabschiedete sie das „Registermodernisierungsgesetz“, das analog zu den Firmendaten eine einheitliche Zuordnung persönlicher Informationen der Bürger vorsieht.

Die Menschen sollen Daten und Belege nur noch einmal vorlegen müssen – und nicht bei jedem Gang zu einer anderen Behörde erneut. Als Angelpunkt dient dabei künftig die persönliche Steuer-Identifikationsnummer des Einzelnen. In einem „Datenschutzcockpit“ sollen die Bürger online nachsehen können, welche Behörde auf ihre Daten zugegriffen hat. Datenschützer hatten zuvor Bedenken gegen die einheitliche Erfassung erhoben.

Zudem haben sich Bund und Länder im „Onlinezugangsgesetz“ dazu verpflichtet, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Derzeit sind laut Bundesinnenministerium 315 verfügbar, zumindest an einem Ort. Das sei „ein beachtlicher Wert“, sagte Hendrik Hoppenstedt, für Bürokratieabbau zuständiger Staatsminister im Bundeskanzleramt, kürzlich dem Handelsblatt.
Die eigentliche Herausforderung liegt aber darin, die Verwaltungsleistungen nicht nur in einzelnen Kommunen, sondern überall im Land digital verfügbar zu machen.

Einen ähnlich ehrgeizigen und vor allem verbindlichen Zeitplan wünscht sich Ludewig auch für das Unternehmensbasisregister. Leider fehle ein solcher in dem Gesetz aber. „Das ist angesichts der bisherigen Erfahrungen bei der Digitalisierung der Verwaltung kein gutes Zeichen: Wenn der nötige Druck fehlt, wird ein solch komplexes Projekt schnell zur Hängepartie“, warnt Ludewig.

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Das federführende Bundeswirtschaftsministerium sieht den Aufbau des Basisregisters auch als Mammutprojekt, das sich über mehrere Jahre strecken dürfte. Der aktuelle Gesetzentwurf solle zunächst einmal nur die Grundlage für die erste Ausbaustufe sein: Es gehe darum, die nötige Infrastruktur zu konzipieren, zu erproben und auszurollen, so das Ministerium. Dazu zählten der Registeraufbau, Schnittstellen zu den anderen Registern und die Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer als Identifikationsmerkmal.

Dazu soll nach dem Willen der Regierung die steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer dienen, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird. Das Bundesfinanzministerium hatte darauf gepocht, diese Steuernummer zu nutzen, und nicht die weit verbreitete Unternehmernummer der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Haken: An der steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit rund zehn Jahren gearbeitet, einen klaren Zeitplan zu ihrer operativen Einführung gebe es bis heute nicht, bemängelt Ludewig.

VDMA-Vertreter Brodtmann fordert: „Die Wirtschaftsnummer sollte nun zügig eingeführt werden, damit das Register aufgebaut und die Verzahnung aller Register einheitlich im Bund und in den Ländern umgesetzt werden kann.“

In der ersten Ausbaustufe soll das Basisregister alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen in Deutschland mit ihren Stammdaten erfassen, also etwa Namen, Firmensitz und Geschäftsanschrift. Gespeist werden soll es zunächst nur von einer Handvoll Datenbanken wie dem Handelsregister. Betrieben werden soll es vom Statistischen Bundesamt.

Mehr: Sechs große Bürokratie-Ärgernisse – und was man gegen sie tun kann

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