In dem bei Antwerpen gelegenen Atomkraftwerk Doel 3 trat aus einem Leck in einer Leitung eine geringe Menge heißes Wasser aus. Um den Schaden reparieren zu können, musste die Anlage in der Nacht zum 1. Weihnachtstag vom Netz genommen worden.
Die Betreiberfirma Electrabel beantwortet die Frage mit einem klaren Nein. Das Leck trat demnach im konventionellen, nicht-nuklearen Teil der Anlage auf. Dort wird mit dem heißen Dampf, der im Reaktor erzeugt wird, eine Turbine angetrieben, die wiederum den Generator antreibt, der die Bewegungsenergie in Strom umwandelt. Der vom Leck betroffene Wasserkreislauf enthält nach Angaben von Electrabel keine radioaktiven Stoffe.
Wenn das so wäre, müssten wohl auch die acht noch betriebenen deutschen Atomkraftwerke sofort abgeschaltet werden. Das Leck in Doel wird auf der internationalen Bewertungsskala (Ines) für meldepflichtige Ereignisse vermutlich in Stufe 0 eingeordnet. In ihr finden sich Ereignisse, die keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung haben. In deutschen Kernkraftwerken wurden in diesem Jahr allein bis November 51 meldepflichtige Ereignisse der Stufe 0 registriert - darunter auch Leitungslecks.
Die ältesten belgischen Reaktorblöcke in Doel (1/2) und Tihange (1) gingen tatsächlich bereits 1975 ans Netz. In Europa sind aber zum Beispiel in den Niederlanden, in der Schweiz und in Schweden noch deutlich ältere Atomkraftwerke in Betrieb. Die schweizerische Anlage Beznau-2 ging beispielsweise bereits 1971 an Netz. Sie liegt nicht einmal 20 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt und ist damit deutlich näher an der Bundesrepublik gelegen als Tihange (70 Kilometer) und Doel (150 Kilometer).
Ursprünglich war das der Plan. Aus wirtschaftlichen Gründen gab die belgische Regierung allerdings bereits 2012 grünes Licht für den Weiterbetrieb von Tihange 1 bis 2015. In diesem Jahr wurde dann auch offiziell die Laufzeit von Doel 1 und Doel 2 um zehn Jahre verlängert.
Sie kann ihre Besorgnis äußern - mehr nicht. Hendricks sagt ganz klar: „Es liegt nicht in der Gewalt der Bundesregierung, Atomkraftwerke in anderen Ländern abschalten zu lassen. So wie Deutschland sich nicht vorschreiben lässt, Atomkraftwerke zu betreiben, so können wir anderen nicht vorschreiben, wie sie ihren Energiebedarf decken.“ Das liege in der souveränen Entscheidung jedes Landes.