Um die Ausreise gewaltbereiter Extremisten in Kampfgebiete zu stoppen, sollen die Behörden ihnen künftig bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmen können. Das Bundeskabinett hat die nötige Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Bislang können die Behörden Terroranhängern lediglich den Reisepass entziehen. Für die Einreise in die Türkei reicht aber der Personalausweis, viele Extremisten ziehen von dort aus weiter nach Syrien und in den Irak.
Künftig sollen nicht nur Dschihadisten belangt werden, die aus Krisengebieten zurückkehren. Auch jene stehen im Visier, die Deutschland verlassen wollen, „um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen“. Wer in ein Terror-Ausbildungslager gereist ist, macht sich heute schon strafbar. Demnächst soll es schon ausreichen, wenn jemand die Absicht dazu hat.
Die „Terrorismusfinanzierung“ soll als eigener Straftatbestand eingeführt werden. Darunter könnte auch das Sammeln von Spenden fallen, wenn mit dem Geld die Reisekosten von Dschihadisten bezahlt werden sollen. Mit der geplanten Strafrechtsverschärfung setzt Deutschland eine UN-Resolution von 2014 in nationales Recht um.
Umstritten ist die Forderung der CDU, schon Sympathiebekundungen für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte diesen Straftatbestand 2002 abgeschafft. Seit der Gesetzesänderung ist nur noch das Werben um Mitglieder oder die finanzielle Unterstützung einer Terrorgruppe illegal.
Auch beim Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung ist vorerst keine Einigung in Sicht. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich nach den Terroranschlägen von Paris dafür ausgesprochen, die EU-Kommission zur Vorlage einer neuen Richtlinie zu drängen und diese dann auch in Deutschland umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben dazu 2010 verworfen. Justizminister Heiko Maas (SPD) lehnt die systematische Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ab.
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