Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Abschied von der Mitbestimmung

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen bluten langsam aus, so eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Düsseldorf/Berlin Eigentlich soll in diesem Jahr gefeiert werden. Seit 40 Jahren gibt es das Mitbestimmungsgesetz: „Die Stärke der deutschen Wirtschaft beruht ganz wesentlich darauf, dass Arbeitnehmer ihr Wissen und ihr Engagement in die Unternehmenspolitik einbringen“, lobt DGB-Chef Reiner Hoffmann.
Diese Wertschätzung teilt allerdings nicht die gesamte Wirtschaft. Die Mitbestimmung blute langsam aus, weil immer mehr Unternehmen mitbestimmungsfreie ausländische Rechtsformen oder Lücken im Gesetz von 1976 „geschickt ausnutzen“, kritisiert die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung.
Laut Gesetz müssen Aufsichtsräte bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zu einem Drittel Arbeitnehmervertreter sein, ab 2.000 Beschäftigten sogar zur Hälfte. Gab es 2002 noch 767 Unternehmen mit paritätisch besetzten Aufsichtsräten, waren es 2014 nur noch 635, zeigt eine Böckler-Studie, die dem Handelsblatt vorliegt. Regelrecht eingebrochen ist diese Form der gesetzlichen Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Aktiengesellschaften: Dort fiel die Zahl der Unternehmen von 386 auf 241.
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