Der EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn meint, dass auch Serbien gegen Russland Strafmaßnahmen verhängen müsse. In Berlin sieht man das anders.
Berlin Das Auswärtige Amt hat der Auffassung der EU-Kommission widersprochen, wonach der EU-Beitrittskandidat Serbien rechtlich verpflichtet sei, gegen Russland wegen der Ukraine-Krise Sanktionen zu verhängen.
„Heute ist Serbien juristisch zur Übernahme von EU-Positionen (einschließlich Sanktionen) nicht verpflichtet“, erklärte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer (CDU), in einer dem Handelsblatt (Online-Ausgabe) vorliegenden Antwort auf eine Frage der Sprecherin für internationale Beziehungen der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen.
Böhmer fügte allerdings hinzu, dass Serbiens Annäherung an außenpolitische Positionen der EU auch nicht bis zum Tag eines möglichen EU-Beitritts verschoben werden könne. „Es ist Serbiens Verantwortung, hier rechtzeitig die Weichen zu stellen“, betonte die Staatsministerin.
Der EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn hatte dagegen vor kurzem in der Belgrader Zeitung „Novosti“ die Ansicht vertreten, dass auch Serbien gegen Russland Strafmaßnahmen verhängen müsse. „Serbien ist dazu rechtlich verpflichtet“, wurde Hahn von der Zeitung zitiert.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen





