Befürworter enttäuscht US-Gericht gegen Minderheitenförderung

Das Oberste US-Gericht Supreme Court in Washington.
Washington Das Oberste US-Gericht hat Unterstützern der Förderung von Minderheiten an Universitäten erneut eine Niederlage beschert. Der Supreme Court in Washington erklärte am Dienstag ein Gesetz im Bundesstaat Michigan für unanfechtbar, das die Bevorzugung von Afro-Amerikanern, Latinos, Frauen und anderen Minoritäten bei Bewerbungen an öffentlichen Hochschulen verbietet.
Sechs Richter stimmten dem Urteil zu, zwei waren dagegen. Damit dürften nach Expertenansicht ähnliche Gesetze in sieben anderen Staaten wie Texas, Florida und Kalifornien ebenfalls juristisch unangreifbar bleiben.
Bürgerrechtsorganisationen zeigten sich empört. Die Entscheidung sei „ein Rückschritt im Streben nach mehr Diversität in Michigan“. Seit dort 2006 per Volksentscheid die als „Affirmative Action“ bekannte Maßnahme an öffentlichen Hochschulen verboten wurde, sei der Anteil von Minderheiten unter den Studenten drastisch gesunken, meinen die Kritiker.
Das Oberste Gericht betonte in seinem Urteil jedoch, nicht über die Einschränkung der „Affirmative Action“ selbst zu befinden, sondern darüber, ob Bürger sie per Volksentscheid einschränken können. Das sei von der Verfassung her erlaubt.
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Die Meldung ist dürftig.
Spannend wäre eine analyse der Urteilsbegründung gewesen.
Davon hätte man dann in Deutschland lernen können. So oder so.
Könnte es sein, dass 4 von 6 Richtern begriffen hätten, dass der Minderheitenstatus an sich noch keine Benachteiligung ist?
Nun in Deutschland glaubt man ja zunehmend an eine Gewichtung des Schwarms und die paritätische Gleichverteilung von Intelligenz und damit natürlich auch an eine Diffusion von Verantwortung, hin zu einer bestens organisierten Verantwortungslosigkeit. Gremien statt Entscheidungen!
Ach ja, die beliebtesten Hau-drauf-Minderheiten sind ja die Vermögenden. Nur werden die trotzdem gefördert.