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Baustelle in Berlin

Wenn der Bund als Bauherr auftritt, bleiben die Erfolgskontrollen nach Abschluss der Bauarbeiten oft aus.

(Foto: dpa)

Bericht Bundesrechnungshof kritisiert: Der Bund ist ein nachlässiger Bauherr

Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesregierung einen schweren Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor: Sie nehme Erfolgskontrollen bei Bauvorhaben nicht sehr ernst.
02.07.2020 - 16:00 Uhr 1 Kommentar

Berlin Jeder Bauherr weiß: Die Nutzung ist teurer als die Errichtung. Denn mit der Überweisung der letzten Rate für die Fertigstellung eines Gebäudes ist nur ein Teil der Kosten abgegolten, die sich aus dessen Nutzung ergeben. Die Ausgaben für die Nutzung eines Gebäudes können bis zu 80 Prozent der im Lebenszyklus insgesamt aufzuwendenden Mittel für das Gebäude ausmachen. Umso wichtiger ist es, auch nach der Fertigstellung eines Gebäudes dessen Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten.

Doch der Bund tut sich als Bauherr schwer, diesen Grundsatz zu beherzigen. Das ruft den Bundesrechnungshof auf den Plan. Die Rechnungsprüfer haben das Agieren des Bundes untersucht und kommen zu erschütternden Ergebnissen. Es sei „offen, ob die für Hochbaumaßnahmen aufgewendeten Haushaltsmittel zielgerichtet und wirtschaftlich eingesetzt wurden“, heißt es in dem Entwurf eines Rechnungshof-Berichts, der dem Handelsblatt vorliegt.

In den vom Bundesrechnungshof geprüften Fällen hätten weder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) noch das für den Hochbau des Bundes zuständige Bundesministerium und auch nicht das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung begleitende oder abschließende Erfolgskontrollen vorweisen können, kritisieren die Rechnungsprüfer.

Darin sieht der Bundesrechnungshof einen Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung, die die Bundesverwaltung zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Der Bund müsse die Wirtschaftlichkeit von Investitionen bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung als begleitende Erfolgskontrolle und nach deren Abschluss als abschließende Erfolgskontrolle untersuchen. Solche Erfolgskontrollen könnten dazu beitragen, dass die Verwaltung künftig wirtschaftlicher handele.

An entsprechenden Leitfäden für die Verwaltung mangelt es nicht. Der Rechnungshof verweist beispielsweise auf den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“, der eine Bewertung von Gebäuden über den Lebenszyklus unter Einbeziehung der Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziokulturelles ermöglicht.

Bei der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit beispielsweise wird als ein primäres Schutzziel die Ressourcenschonung durch einen optimierten Einsatz von Baumaterialien und Bauprodukten, eine geringe Flächeninanspruchnahme, die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie eine Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs angestrebt.

Probleme bei der Nachhaltigkeit

Zur Operationalisierung der Nachhaltigkeitsdimension hat das Bundesbauministerium einen umfassenden Kriterienkatalog entwickelt. Nach Fertigstellung eines Gebäudes und fünf Jahre danach soll überprüft werden, ob die in der Planung festgelegten Nachhaltigkeitsziele erreicht werden.

In der Praxis scheint sich das allerdings noch nicht durchgesetzt zu haben. „Vertreter der BImA nehmen den Erfolg einer Baumaßnahme regelmäßig mit der Bauübergabe an den Nutzer als gegeben an. Einen ähnlichen Standpunkt vertraten auch Mitarbeiter des Bauministeriums. Sie gaben an, dass sie den Erfolg einer Baumaßnahme im Wesentlichen an der fristgerechten Fertigstellung des Objektes in der vereinbarten Qualität im Rahmen der zu Verfügung gestellten Haushaltsmittel bemessen könnten“, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofs. Eine systemische Analyse der Baumaßnahme im Sinne der Bundeshaushaltsordnung erfolge nicht, kritisieren die Rechnungsprüfer.

Es sei „nicht hinnehmbar, dass bei einem Investitionsvolumen im Milliardenbereich keine Erfolgskontrollen“ durchgeführt würden, heißt es in dem Bericht. „Dies stellt einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht dar“, schreiben die Prüfer. Der Verstoß sei „besonders schwerwiegend“, weil es bei den Hochbauprojekten des Bundes häufig zu Ausgabensteigerungen oder Terminverzögerungen komme und kein Überblick darüber bestehe, wie sich die laufenden Ausgaben auf die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen auswirkten.

Den Erkenntnissen des Rechnungshofs zufolge ist die Erfassung von Betriebskosten rudimentär. Dies sei nach Angaben des Bauministeriums auf fehlende gebäudebezogene Zähleinrichtungen, etwa für den Wasser- und den Energieverbrauch, zurückzuführen. „In diesen Fällen können verbrauchsabhängige Betriebsausgaben nur liegenschaftsbezogen erfasst und nicht einzelnen Gebäuden zugeordnet werden. Eine Liegenschaft kann grundsätzlich mehrere Gebäude umfassen“, schreiben die Rechnungsprüfer.

Mehr: Rechnungshof kritisiert Pläne für Reform der Kfz-Steuer.

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1 Kommentar zu "Bericht: Bundesrechnungshof kritisiert: Der Bund ist ein nachlässiger Bauherr"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Der BRH kratzt nur leicht an den Versäumnissen.
    Das Problem beginnt schon beim "Besteller" der im Bedarfsplan seine Ziele und Unterziele sowie deren Prioritäten definieren müsste, dies aber nicht in einer messbaren Form tut. Dabei wäre die Lösung leicht zu erreichen, wenn die in der RBBau geregelten Verfahrenswege derart geändert werden würden, daß das BMF dem (die Grundlage jeder haushaltsmäßigen Veranschlagung nach 24 BHO) Bedarfsplan zustimmen muss. Soweit die Ziele nicht oder nicht messbar definiert wurden hat dann das BMF die Zustimmung zu verweigern und es erfolgt keine Veranschlagung. Der Hinweis des BRH auf das Bewertungssystem BNB ist nicht zielführend. So werden z.B. die Nutzungskosten dort überwiegend als feste abhängige Kosten in Bezug zu den Investitionskosten (nach dem Prinzip je höher die Investitionskosten je höher -linear- die Nutzungskosten) angegeben.
    Auch umgeht der BRH die Frage der Definition wann ein Projekt überhaupt abgeschlossen ist. Gerade bei Immobilien sind viele Fallkonstellationen denkbar. Dann ist noch die entscheidende Frage zu klären an wen die Ergebnisse der Erfolskontrollen zu liefern sind. Die vom BRH untersuchten Behörden sind ja bisher nicht gerade durch vorbildliche Transsparenz aufgefallen. Auch hier müsste das BMF für eine Kontrolle der sachrechten und rechtzeitigen Informationslieferung sowie der zentralen Informationssammlung und den Wissenstransfer sorgen, damit die Ergebnisse nicht in den Schreibtischen der jeweiligen Behörde verschwinden und die Geheimniskrämerei und damit der Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung weiter geduldet wird.

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