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Braunkohle-Gebiet Turow EuGH bestätigt Tagebau-Schließung und verhängt tägliche Geldstrafe gegen Polen – Warschau empört

Polen muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen des Braunkohle-Abbaus in Turow eine Geldstrafe von täglich 500.000 Euro bezahlen.
20.09.2021 - 20:41 Uhr Kommentieren
Der EuGH hat sein Urteil zur Schließung bestätigt. Quelle: Reuters
Braunkohle-Abbau Turow

Der EuGH hat sein Urteil zur Schließung bestätigt.

(Foto: Reuters)

Luxemburg Im Streit um den Braunkohle-Abbau Turow an der Grenze zu Sachsen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen zu einer Geldstrafe verdonnert. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, heißt es in einer Anordnung von EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta vom Montag. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen.

Die polnische Regierung machte jedoch sogleich deutlich, dass sie den Tagebau nicht schließen werde und erklärte, man sei bereits in Gesprächen mit Tschechien über eine einvernehmliche Lösung. Das EuGH-Urteil untergrabe diese Bemühungen.

Die Entscheidung geht auf einen Antrag des Nachbarlandes Tschechien zurück, das zuvor schon beim EuGH gegen Polen geklagt hatte. Das Land bemängelt, dass die Lizenz für den Tagebau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden sei. Polen habe damit EU-Recht gebrochen. Die Regierung in Prag befürchtet außerdem, dass der Grundwasserspiegel sinkt.

Auch beklagten sich Bewohner der angrenzenden tschechischen Grenzregion über Belästigungen durch Lärm und Staub. Die einstweilige Anordnung des EuGH im Mai folgte diesen Argumenten.

Die polnische Regierung hielt jedoch an dem Kohle-Abbau fest. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki begründete dies damit, dass die Energiesicherheit des Landes gewährleistet werden müsse. Tschechien beantragte deshalb im Juni eine Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen Euro täglich an den EU-Haushalt. Polen wiederum beantragte, die einstweilige Anordnung vom Mai aufzuheben.

„Sie werden keinen Cent bekommen“

Den polnischen Antrag wies die EuGH-Vizepräsidentin nun zurück. Zugleich verhängte sie eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro, bis Polen der einstweiligen Anordnung folgt. Ein endgültiges Urteil in dem Fall wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt fällen.

Der Sprecher der polnischen Regierung, Piotr Müller, sagte am Montag nach Angaben der Agentur PAP, die Regierung werde den Tagebau Turow nicht schließen. Die Geldstrafe stehe in keinem Verhältnis zur Situation und sei nicht gerechtfertigt. Turow sei ein wichtiger Arbeitgeber in der Region und wichtig für die Stromproduktion. Der stellvertretende Justizminister Marcin Romanowski twitterte: „Sie werden keinen Cent bekommen.“

EuGH verhängt tägliche Geldstrafe gegen Polen im Streit um Tagebau Turow

Der polnische Minister für Klima und Umwelt, Michal Kurtyka, verwies auf sehr intensive Gespräche über eine Lösung mit Tschechien. Beobachter in Prag rechnen indes nicht mehr mit einer Einigung vor der Parlamentswahl Anfang Oktober und der Bildung einer neuen Regierung.

Die tschechische Regierung erklärte, sie begrüße das Urteil, sei aber gleichwohl an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Umweltminister Richard Brabec würdigte die Verhängung des Zwangsgelds als Motivation für Polen, die Kohleförderung in Turow zu stoppen.

Den Tagebau in Turow gibt es bereits seit über 100 Jahren. Zuletzt war er aber in Richtung der tschechischen Grenze ausgeweitet worden.

Mehr: EU-Kommission warnt Polen im Streit um Tagebau Turow

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